Dietmar Schulz über Gesetz zur Neuordnung der Schul- und Studienfonds

Mittwoch, 29. Januar 2014

 

 

Top 14. Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul- und Studienfonds

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3969

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksache 16/4604

Unser 2. Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Ablehnung

Entschließungsantrag PIRATEN: Zustimmung

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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister Schneider. Neunzig Sekunden bieten wenig Interpretationsspielraum. Es waren genau 94 Sekunden. Ich halte es aber für nicht angebracht, mitten im Satz das Wort abzuschneiden.

(Beifall von der FDP)

Es ist noch eine weitere Rede angemeldet. Für die Piratenfraktion spricht noch einmal der Kollege Schulz.

(Unruhe)

Zwei Minuten und 32 Sekunden hat er Zeit. Ich habe vergessen, Sie noch darauf hinzuweisen: Die Landesregierung hat die Redezeit um 44 Sekunden überzogen. Herr Kollege Schulz sagt schon, die nimmt er mit. Die anderen Fraktionen haben natürlich diese 44 Sekunden Redezeit dann auch noch. Herr Schulz, bitte sehr.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Minister Schneider, erstens Kompliment: Sie haben sich heute sehr gut zu diesem Thema, welches gar nicht Ihres ist, geschlagen, wenn ich das einmal sagen darf. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass das Gesetz, über welches hier und heute abgestimmt werden soll, die Rechtslage aus unserer Sicht völlig auf den Kopf stellt. Die Landesregierung kreierte eine Anspruchsposition zugunsten der Kirche. Auf Zuruf! Die Landesregierung sagt, es gäbe Rechtsansprüche der Kirche, die abgelöst werden müssen. Das Finanzministerium, vertreten durch Herrn Minister Schneider, stellt sich hier ans Pult und sagt, es gäbe Beschlüsse, die 200 und 240 Jahre alt sind und quasi damals diesen Rechtsanspruch kreiert haben, spricht aber gleichzeitig davon, dass es sich nur um Zweckbestimmungen handelt. „Nur“ um Zweckbestimmungen!

Eines steht jedenfalls fest: Eine Zweckbestimmung ist kein Rechtsanspruch, jedenfalls nicht im Sinne von Eigentum und Besitz. Gleichwohl wird hier Eigentum verschafft, und es wird die Zweckbindung, die hier ja so hochgehalten wird, schlicht und ergreifend aufgelöst. Das heißt, 60 % des Vermögens landen demnächst im Landeshaushalt ohne Zweckbindung. 40 % des Vermögens landen im Schoß der Kirche, aber mit Zweckbindung. Das heißt mit anderen Worten: Die Auflösung der Zweckbindung findet nur teilweise statt. Gleichwohl sieht es offenbar die Kirche als gerecht und billig an, diese Zweckbindung für diesen Vermögensteil, den sie erhalten soll, aufrechtzuerhalten.

Also muss man doch davon ausgehen, dass hier ganz offensichtlich der Gesetzgeber bzw. die Landesregierung einzig und allein treibende Kraft für die ganze Geschichte war und also glaubt, die Kirche hier in irgendeiner Form begütern zu müssen, obwohl sie genau weiß, dass das nicht erforderlich ist. Man hätte also bezüglich des Gesamtvermögens, wenn es nicht nur um das Barvermögen ginge, die Zweckbindung einfach bestehen lassen können, also auch bezüglich der restlichen 60 %.

Es kann ja nun nicht sein, dass wie im Gesetzentwurf steht es hier außerdem nämlich um Bewirtschaftungsfragen geht. Die Bewirtschaftungsfrage steht in der Gesetzesbegründung, und diese kann doch nicht Gegenstand der Frage sein, ob jetzt hier Geld in den Landeshaushalt fließen soll oder nicht, sondern es geht ganz maßgeblich auch darum, dass so sieht es doch wohl wahrscheinlich aus der BLB NRW hier demnächst auch noch ein Wörtchen wird mitreden wollen, nämlich im Hinblick auf die Bewirtschaftung der in den Schul- und Studienfonds verhafteten Immobilienvermögen, um die es ganz maßgeblich auch noch geht. Denn das Barvermögen ist nur ein kleiner Teil. Wenn wir könnten, sehr verehrte Damen und Herren, würden wir hier eine vierte Lesung beantragen.

 (Zurufe von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

 Herr Mostofizadeh, das geht selbstverständlich nicht. Aber die Landesregierung hat die Möglichkeit, über Art. 67 der Landesverfassung dann, wenn erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich eines, nämlich des hier und heute abzustimmenden Gesetzes bestehen, eine weitere Lesung zu beantragen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Schulz, die Redezeit.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Wir von der Piratenfraktion appellieren an die Landesregierung, diese weitere Lesung auch nach 240 Jahren …

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): … bezüglich der Vermögensgegenstände der Schul- und Studienfonds anzuregen. Danke schön. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Reden

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