Dietmar Schulz über Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes NRW

Donnerstag, 30. Januar 2014

 

 

Top 11. Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (HintG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4823

Unser Redner: Dietmar Schulz

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz anhören

Audiomitschnitt der Rede von Dietmar Schulz als Download

Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. Für die Piratenfraktion spricht nun Herr Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und zu Hause! Große Koalition quer durch alle Fraktionen? Man sollte es fast nicht für möglich halten bei einem Gesetzentwurf, die die CDU in Zeiten einer rot-grün geführten Landesregierung hier einbringt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Sie passen nicht auf, Herr Schulz!)

Ich passe auf.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Deutlich nicht!)

Frau Beer, wollen wir ein bisschen Konfrontation spielen, wo doch alle so einig sind? Lassen wir das doch einfach dabei. Herr Kollege Wolf, Sie haben völlig recht …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ach, Herr Schulz!)

Frau Beer, lassen Sie es doch einfach gut sein. Es ist so ein schöner gemütlicher Nachmittag. Ich finde, wir sollten dabei bleiben.

(Heiterkeit von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Sehr schade ist, dass jetzt eine komische Stimmung hier hereinkommt. Ich finde es außerordentlich bemerkenswert. Sei‘s drum. Gesetzentwürfe werden in den Ausschuss überwiesen, um dort beraten zu werden. Ich hoffe, dass es dort nicht noch zu einer Anhörung kommen muss egal, von welcher Seite beantragt.

Daher geht ich auch davon aus, dass der Konsens, der jetzt hier und heute in diesem Hohen Hause zu bestehen scheint, auch im Ausschuss dazu führen wird, dass diese Angelegenheit schnell unter Dach und Fach gebracht werden kann. Denn meiner persönlichen Meinung nach trifft die Hinterlegung in aller Regel keine Armen. Sie sichert zudem bei der Vollstreckung den möglichen Schadensersatz, der für den Fall entsteht, dass der Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung eines erstinstanzlichen Urteils zu einem späteren Zeitpunkt bei Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils ausfällt.

Daher kann man nur dafür sein, diesem Antrag im Ausschuss bzw. im Plenum in zweiter Lesung zuzustimmen. Liebe Frau Kollegin Beer, ich hoffe, dass das dann auch Ihre Zustimmung erhalten wird. Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und Dagmar Hanses [GRÜNE])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Kutschaty.

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Rechtsausschuss (A14), Reden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

*