Plenarrede: Dirk Schatz zu Änderung des Polizeigesetzes

Donnerstag, 20. Juni 2013

 

TOP 11. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung
Beschlussempfehlung Bericht: Drucksache16-3196
2. Lesung

Block I

Unser Redner: Dirk Schatz

Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung wenn der Änderungsantrag nicht angenommen wird

Änderungsantrag PIRATEN : Zustimmung

 

Audiomitschnitt der Rede von Dirk Schatz

Wortprotokoll zur Rede von Dirk Schatz:

Dirk Schatz (PIRATEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen geht es, wie Frau Schäffer es schon richtig dargestellt hat, nur um zwei Kernpunkte in diesem Gesetzentwurf, einmal die Videoüberwachung nach § 15a sowie natürlich die neu geregelten §§ 20a und 20b.

Zunächst einmal zur Videoüberwachung. Ich war vor ungefähr zwei Wochen in Düsseldorf und habe mir die Anlage vor Ort angeschaut. Ich kann unabhängig von meiner Besichtigung durchaus sagen, dass mit diesem Instrument generell – zumindest zurzeit noch – sorgsam umgegangen wird, und zwar schon deshalb, weil es nur zwei Anlagen gibt und zwei andere wieder eingestellt wurden, nachdem festgestellt wurde, dass sie nicht notwendig waren. Wovon ich trotz meines Besuchs vor Ort noch immer nicht zweifellos überzeugt bin, ist die Frage, ob diese Anlagen tatsächlich unverzichtbar und absolut notwendig sind.

Ich bin auch der Meinung, solche Anlagen sind wie im Übrigen viele Überwachungsmaßnahmen, die jetzt eingeführt wurden, unstreitig hilfreich. Aber sind sie auch so hilfreich, dass die daraus gewonnenen Vorteile nicht anders erzielt werden könnten? Sind sie vor allem so hilfreich, dass die Vorteile, die daraus gewonnen werden, die definitiv ebenfalls vorhandenen Nachteile überwiegen?

Genau davon bin ich noch nicht überzeugt, zum einen schon deshalb, weil der Evaluierungsbericht, wie gerade angesprochen, nicht unabhängig war, sondern von der Behörde selbst verfasst wurde, und zum anderen, weil er vor lückenhaften und interpretationsfähigen Angaben nur so strotzte.

Nichtsdestotrotz muss ich eindeutig anerkennen, dass, wenn ich mir nicht sicher bin, ich dem anderen zunächst die Chance geben muss, mich überzeugen zu können. Diese Chance kann ich Ihnen im Grunde nun geben, aber ausdrücklich nur deshalb, weil Sie in diesem Bereich unabhängige Evaluierungspflichten eingebaut haben und sich dieses Haus zu gegebener Zeit ein neues Bild über die tatsächliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen machen kann.

Nichtsdestotrotz bleibt noch ein anderer Kernbereich, den man in diesem Gesetzentwurf nicht unberücksichtigt lassen darf, der unserer Meinung nach angepasst werden muss. Das ist immer noch die Frage der §§ 20a und 20b, da insbesondere der Richtervorbehalt. Frau Schäffer hat gerade gesagt, für sie sei die Eingriffstiefe dort nicht so groß. Da sind wir anderer Meinung. Da kann man sicherlich auch anderer Meinung sein.

Gerade im Bereich der Bestandsdaten gehört unserer Meinung nach definitiv ein Richtervorbehalt hinein, wenn auch nachträglich. In der Praxis wird es vermutlich tatsächlich nachträglich sein. Das ist aber egal, weil dann zumindest ein Richter darüber geschaut hat.

Der Behördenleitervorbehalt reicht uns hier nicht. Insbesondere aufgrund der IMSI-Catcher, wo zwangsläufig die meisten Unbeteiligten betroffen sind. Es geht in der Regel immer nur um einen, um den es wirklich geht, und Hunderte andere, die auch erfasst werden, sind völlig unbeteiligt. So haben es auch viele Sachverständige gesehen. Von daher gehört der Richtervorbehalt definitiv dort hinein.

Ich möchte noch betonen: Herr Minister Jäger hat in seiner heutigen Rede zu unserem PRISM-Antrag ebenfalls deutlich und ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass auch er einen Zugriff auf Bestandsdaten nur unter Richtervorbehalt für angemessen hält. Das hat er gerade noch einmal gesagt. Von daher fragen wir uns schon, warum dieser nicht von Anfang an im Gesetz vorgesehen war.

Der Unterschied ist: Diese Regelung ist jetzt zumindest nicht verfassungswidrig, wie es zum Beispiel gestern im Bereich des Verfassungsschutzgesetzes war, und zwar aus dem einfachen Grund, weil hier wenigstens die Benachrichtigungspflicht im Nachhinein vernünftig geregelt ist. Das ist etwas, was zum Beispiel im Verfassungsschutzgesetz fehlte.

Wenn Sie deswegen unseren Änderungsantrag noch berücksichtigen würden, könnten wir diesem Antrag sogar so zustimmen; wenn nicht, dann müssen wir ihn leider ebenfalls ablehnen.

Noch kurz zu unserem Entschließungsantrag. Herr Jäger verspricht hier großzügig eine tolle Evaluierung. Nur: Was toll ist, das definiert er. Fakt ist, dass zum Beispiel bei den Berichten des Verfassungsschutzes, die dem Landtag vorgelegt werden, wenn es um IMSI-Catcher geht, die Betroffenen fehlen. Da sind sie nicht aufgeführt. Ob sie dann hier aufgeführt werden, weiß ich nicht.

Deswegen hätte ich das der Landesregierung aufgrund des Entschließungsantrags gern als bindende Regelung mitgegeben und würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag ebenfalls zustimmen könnten.

Insoweit bedanke ich mich und wünsche noch einen schönen Abend.

(Beifall von den PIRATEN)

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Veröffentlicht unter Dirk Schatz, Innenausschuss (A09), Reden

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