Plenarrede: Dietmar Schulz zu Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit

TOP 14. Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit erleichtern

Antrag der Fraktion der CDU
Block I
Überweisung an den Rechtsausschuss; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung der Ausschussüberweisung

Das Wortprotokoll zur Rede von Dietmar Schulz:
Dietmar Schulz(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Zuschauer sind auch noch im Raum. Schönen guten Abend! Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Auch hier haben wir es wieder – allerdings nur teilweise – mit einem juristischen Problem zu tun. Außerdem ist es ein sozialpolitisch relevan-tes Problem – und natürlich auch ein kriminalpolitisch relevantes Problem.Insofern stellt sich die Frage, ob dieser Antrag und die mit ihm beabsichtigten Folgen tat-sächlich zur Spezialprävention geeignet sind, um dafür zu sorgen, dass die Verurteilten, die die Ersatzfreiheitsstrafe nicht verbüßen sollen, tatsächlich auch ihre aktive Leistung erbrin-gen.Der Unterschied, ob man das nun durch die Anordnung von sechs Stunden oder durch die Anordnung von fünf Stunden hinbekommt, erhellt sich mir, ehrlich gesagt, noch nicht. Wenn wir dem Beispiel Baden-Württembergs folgen, sollten wir doch auch so konsequent sein und vielleicht drei oder vier Stunden daraus machen; denn dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass man möglicherweise sogar zwei Tage an einem Tag hinbekommt.(Lachen von Dirk Wedel [FDP])

– Sie lachen, Herr Kollege Wedel. Aber das ist doch die Konsequenz. Das muss man ganz klar sagen. Wenn wir eine Verkürzung wollen und sie für das probate Mittel halten, um die Verurteilten an gemeinnützige Arbeit heranzuführen – insbesondere diejenigen Verurteilten, die gar nicht dazu in der Lage sind, die Geldstrafe zu bezahlen –, sollte man das tatsächlich überlegen. Wenn Baden-Württemberg sagt, vier Stunden reichen, dann reichen vier Stun-den.

Vielleicht sollten wir das im Rahmen der Ausschussberatung tatsächlich durch Anhörung – ich kündige jetzt schon einmal einen entsprechenden Antrag an, falls er nicht von einer anderen Seite gestellt wird – von Beteiligten aus anderen Bundesländern, die bereits solche Regelungen haben, klären. Übrigens gehört Berlin dazu. Auch Brandenburg setzt das schon in der Praxis um.

Schauen wir also einmal, was es da so gibt! Auch ich freue mich. – Danke. Tschüss!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Schulz.

Veröffentlicht unter Rechtsausschuss (A14), Reden

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