Hanns-Jörg Rohwedder zu Altmaiers Fracking-Gesetz-Vorstoß

Wir sind strikt gegen eine Förderung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking. Sie birgt unkalkulierbare Risiken für Menschen und Umwelt. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, welche Gegenmaßnahmen bei Unfällen mit dieser Technik verheerende Umweltfolgen verhindern könnten.

Hier wird auf Kosten der Nachhaltigkeit ein Gesetz mit heißer Nadel gestrickt, nur weil man sich im Bundestagswahlkampf einen kurzfristigen Vorteil erhofft. Dass eine zufriedenstellende Reform des Bergrechts und des Wasserrechts bis zur Bundestagswahl abgeschlossen sein kann, bezweifeln wir stark. Notwendig sind dafür Umweltverträglichkeitsprüfungen für jede einzelne Bohrung. Das Umweltrecht muss dabei über dem deutschen Bergrecht stehen.

Die NRW-Landesregierung muss im Bundesrat ihr volles Gewicht gegen Fracking in die Waagschale werfen. Sie verhält sich bisher viel zu zaghaft. Wir fordern von Rot-Grün, ein klares Zeichen gegen Fracking zu setzen. Insbesondere die Grünen müssten sich für ein striktes Verbot einsetzen, halten sich mit Blick auf ihren Koalitionspartner aber zurück.

Wir fordern die Abschaffung des Bergrechts und die Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Form eines Bundesumweltgesetzbuches. Dadurch würde das sonst allgemein geltende Recht einschließlich Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen endlich auch in diesem Bereich durchgreifen.

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2 Kommentar auf “Hanns-Jörg Rohwedder zu Altmaiers Fracking-Gesetz-Vorstoß
  1. Werner Fehlberg sagt:

    Fracking zerstört unsere Umwelt und vergiftet unser Trinkwasser.

    Sauberes Grund- und Trinkwasser ist unbezahlbar!
    Energie ist notwendig, aber sauberes Trinkwasser ist unverzichtbar.

    Die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen, wie sauberes Trinkwasser, durch Fracking, lehnen wir ab.

    «Fracking kann man nicht regeln, man muss es verbieten»,
    Deshalb Fracking in ganz Deutschland verbieten.

    Die Umweltverträglichkeitsprüfungen erfassen gar nicht alle Risiken, die Fracking in sich birgt.

    Mit freundlichen Grüßen, Werner Fehlberg

  2. Ja, das ist auch unsere Position. Leider müssen wir bis zur Abschaffung des Bergrechts und der Einführung eines Bundesumweltgesetzbuches mit den Unzulänglichkeiten der jetzigen Gesetzgebung eine Verzögerungstaktik fahren. Schlimm ist, dass das Bergrecht weiter über den anderen Gesetzen steht. Bergrecht bricht Grundrecht – das muss aufhören!

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