Plenarrede: Schmalenbach zu Reform des Berggesetzes

Plenarsitzung 18, 13. Dezember 2012

Reform des Bundesberggesetzes: Bergbau sichern, Anwohner schützen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/1618

Mitschnitt der Rede von Kai Schmalenbach

Redeprotokoll:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Brockes, es freut mich, dass der Ausschuss A18/1 anscheinend deutlich konstruktiver ist als zum Beispiel die Ausschüsse A17 und A18. Ich freue mich darauf, weil ich in diesen Ausschuss wechseln und demnächst auch an seinen Sitzungen teilnehmen werde.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich habe ja angeregt, dass man das in den Ausschüssen A17 und A18 auch konstruktiver machen könnte. Na ja; schauen wir mal. Ich überzeuge mich gerne davon.

Gerade wurde gesagt, dass das Bergrecht aus dem 19. Jahrhundert stammt. Nach unseren Informationen ist es noch deutlich älter. Es geht also sehr viel weiter zurück und ist somit tatsächlich …

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Keine Schöpfungsgeschichte!)

– Nein. Das ist mehr euer Part, nicht unserer. Mit der Schöpfung habe ich nichts am Hut; Entschuldigung.

(Heiterkeit und Beifall von den PIRATEN)

However; das Bergrecht ist aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht entstanden, habe ich hier stehen. Der Kollege Rohwedder sagt, dass es also noch deutlich älter ist. Nicht nur deswegen wollen die Bundespiraten das Bergrecht sogar tatsächlich abschaffen und durch die Einführung eines Umweltgesetzbuchs grundlegend neu aufbauen.

Dennoch begrüßen wir diesen Antrag der CDU auf eine Reform des Bundesberggesetzes, da er Dinge aufgreift, die wir auch mit unseren Forderungen regeln wollen. Sie werden dazu bei uns vermutlich uneinheitliche Aussagen vorfinden. Ich selber glaube aber auch, dass man jeden Schritt in die richtige Richtung begrüßen sollte. Dieser Antrag ist ein solcher richtiger Schritt; auch wenn das eigentliche Ziel der CDU – so klingt es zumindest aus dem Antrag heraus – konträr zu unseren Zielen ist, und auch dann, wenn die CDU zur Begründung ihres Antrags darin selber Forderungen ausschließt, die wir ausdrücklich begrüßen.

Akzeptanz beruht auf Freiwilligkeit und Zustimmung. Werden die Voraussetzungen für Freiwilligkeit und Zustimmung durch die Gesetzgebung nicht geschaffen, so kann bestenfalls von Toleranz, aber nicht von Akzeptanz die Rede sein.

Das Bundesberggesetz lässt Betroffenen derzeit keinerlei Gestaltungsspielräume, weshalb wir Piraten Schritte in die richtige Richtung der Stärkung der Rechte von Betroffenen, der Datentransparenz und der Stärkung der Öffentlichkeit unterstützen. Ob sich durch die Schaffung der Voraussetzungen für Akzeptanz dann wirklich eine Akzeptanz von Bergbau in unserer Gesellschaft ergibt, muss der Bürger selbst entscheiden.

Wir stimmen mit dem CDU-Antrag darin überein, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung einen höheren Stellenwert erhalten muss. Allerdings fordern wir, dass Betroffene nicht erst von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bergbauberechtigung unterrichtet werden, sondern darüber hinausgehend die Öffentlichkeitsbeteiligung schon bei Planungen und Anträgen einsetzt. Behörden und Betreiber müssen durch die Reform des Bundesberggesetzes verpflichtet werden, Kommunen und Gemeinden unverzüglich zu informieren und alle relevanten Daten vollständig zu veröffentlichen. Zusätzlich muss es für Bürger die Möglichkeit der Mitbestimmung – wie Anhörungen, runde Tische und Einspruchsverfahren – geben.

Auch wir fordern eine generelle Bergschadensvermutung mit Umkehr der Beweislast in Bergbauregionen. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Betroffenen.

Wir schließen uns außerdem der Forderung an, alle relevanten Geo-, Umwelt- und Monitoringdaten zu veröffentlichen. Allerdings geht uns eine Aktualisierung der Daten alle drei Jahre nicht weit genug. Stattdessen fordern wir eine permanente Aktualisierung der genannten Daten.

Zudem verlangen wir eine Veröffentlichung der Daten zu privaten Grundstücken. Hier können sich Wertminderungen von privatem Eigentum durch Schäden im Untergrund ergeben, die unserer Meinung nach von den Bergbauunternehmen zu erstatten sind.

Ergänzend zu Forderungen, die Umweltverträglichkeitsprüfung in bergbaurechtliche Planfeststellungen zu integrieren, fordern wir auch, dass Vorgaben des geltenden Wasserrechts, des Planungsrechts und des EU-Rechts in das Bundesberggesetz einfließen.

Die anfänglich genannten Forderungen, die von der CDU laut Antrag nicht unterstützt werden, halten wir, wie gesagt, für berechtigt. Dazu gehört, dass wir es für angemessen halten, eine Sicherheitsleistung für Bergbauvorhaben einzuführen, beispielsweise, dass ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung gebildet werden.

(Zuruf: Die gibt es! Die rücken die nur nicht raus!)

Außerdem ist die Möglichkeit einer Klage von Betroffenen derzeit zu stark eingeschränkt. Hier fordern wir eine Ausweitung der Klageberechtigung, zum Beispiel durch die Ermöglichung einer Verbandsklage.

Last but not least Förderabgaben: Das Bundesberggesetz schreibt vor, dass Unternehmen jährlich 10 % des Marktwertes der Bodenschätze an das Land zahlen. Braunkohle ist von dieser Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme ist eine ungerechtfertigte Schattensubvention der Braunkohle, die zu einer Verzerrung des Preises für Braunkohlestrom führt.

(Beifall von den PIRATEN)

Ganz kurz: Das geht in die richtige Richtung. Lassen Sie uns darüber reden. Wir finden das ganz nett, aber da ist noch Nachholbedarf. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Schmalenbach. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin.

 

 

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