Waffenfunde bei Neonazi-„Kameradschaften“

Bei den Mitgliedern der verbotenen drei aktivsten Neonazi-Kameradschaften in NRW wurden 147 Waffen gefunden. Das bestätigt Innenminister Ralf Jäger in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Frank Herrmann, Mitglied im Innenausschuss des Landtags NRW.

„Obwohl es sich überwiegend um erlaubnisfreie Waffen handelt, ist es bedenklich, dass immerhin 30 verbotene Gegenstände gefunden wurden. Erschreckend ist auch die gesamte Aufrüstung, sei es mit erlaubnisfreien oder anmeldepflichtigen Waffen”, sagt Herrmann: “Lange durften die Neonazis in NRW ihre Strukturen aufbauen und sich gegenseitig aufstacheln – ganz nach dem Motto: Wer ist der Gefährlichste im ganzen Land?“

Seit der Aufdeckung der NSU-Morde beschäftigen sich die Behörden verstärkt mit neonazistischen Strukturen in den Bundesländern. Ohne Zweifel sind in diesem Zusammenhang die seit 2003 dokumentierten nicht unerheblichen Straftaten der rechtsextremen Szene zu sehen, in denen Waffen eingesetzt wurden, die in der Antwort aufgelistet werden. „Beachtenswert hierbei die hohe Anzahl an Körperverletzungen“, so Herrmann, „dass 99 Neonazis in NRW eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen und nun geprüft wird, ob ein Einzug nach § 5 Absatz 2 Nr. 3 möglich ist, befürworten wir ganz deutlich. Niemand will bewaffnete Neonazis!“

Dennoch müsse man aufpassen, dass der Staat rechtsstaatlich mit Personen auch aus dem rechtsextremen Spektrum verfährt und den Kampf gegen Rechtsextremismus nicht vorschiebt, um Bürgerrechte weiter einzuschränken. (So wie die USA mit dem Patriot Act nach dem 11. September 2001.) „Der Grundrechteschutz muss weiter bestehen bleiben,“ so Herrmann, „einen anlasslosen Austausch aller Daten und Erkenntnisse zwischen den Behörden sehe ich kritisch.“

Eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden sei keine Lösung, denn die schütze auch nicht vor illegalem Waffenbesitz. „Auch wenn Innenminister Jäger erfreulicherweise keine ‚zentralistische Mega-Behörde‘ schaffen will, werden wir bei der Ausgestaltung des neuen Gesetzes für den Verfassungsschutz in NRW auf einen Schutz der Bürgerrechte achten“, kündigt Herrmann an. „Denn was als Maßnahme gegen Rechtsextremismus gedacht ist, könnte auch gegen andere verwendet werden. Rechtsextremismus muss nicht nur mit der exekutiven Gewalt begegnet werden, sondern die Politik und die Institutionen müssen aufklären und begreifen, wie die Rechtsextremen denken. Dies kann nur durch politische Bildung in der Jugend- und Erwachsenenarbeit erfolgen.”

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist hier nachzulesen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1052.pdf?von=1&bis=0

 

 

Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
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6 Kommentar auf “Waffenfunde bei Neonazi-„Kameradschaften“
  1. Jacky Neiwel sagt:

    Wurden die Neonazis bei ihrer Entwaffnung auch mal gefragt, warum sie diese Waffen haben? Waren die Waffen zur Auseinandersetzung gegen andere Gruppierungen gedacht, oder möglicherweise zur Selbstverteidigung? Nazis sollen ja Feinde haben wie man hört… Wie schon so oft wird vermieden die Medaillie umzudrehen und genauer zu beleuchten, so wie darüber zu informieren.

  2. der_sk sagt:

    ROFLCOPTER, ich höre dich schwirren…

  3. Demokrat sagt:

    Rechtsextremisten geben sich immer als Verfolgte aus und meinen, sich daher bewaffnen zu müssen. Dabei ist es genau umgedreht: Nazis können doch unter Polizeischutz demonstrieren und Hassparolen verbreiten. Tatsächlich bewaffnen sie sich, um ihre Gegner gewaltsam einzuschüchtern und Straftaten als Bindemittel für die kriminelle Kumpanei bzw. “Kameradschaft” zu nutzen.

  4. EinHitler Wargenug sagt:

    Rechtsextremisten geben sich immer als Verfolgte aus und meinen, sich daher bewaffnen zu müssen. Dabei ist es genau umgedreht: Nazis können doch unter Polizeischutz demonstrieren und Hassparolen verbreiten. Tatsächlich bewaffnen sie sich, um ihre Gegner gewaltsam einzuschüchtern und Straftaten als Bindemittel für die kriminelle Kumpanei bzw. “Kameradschaft” zu nutzen.

  5. Ingo Heiko Steimel sagt:

    Also, Folgendes vorweg: Es geht nie um die Frage der Verfassungswidrigkeit bzw. darum, ob Rechte/Nazis die demokratischen und freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung brechen und schänden. Vielmehr steht hier im Vordergrund, ob man mit Sanktionen und Verboten nicht in erster Linie Eindruck machen will und dafür bereit ist unüberschaubare Risiken in Kauf zu nehmen.

    1992 (also vor Rostock, Hoyerswerda etc.) hatten wir in Deutschland:
    – ca. ein Dutzend rechte Vereinigungen (so u. a. Deutsche Alternative, Nationale Offensive, FAP…) mit jeweils ca. 300 Mitgliedern. -> ich wiederhole:
    ein Dutzend Vereine mit 300 Mitgliedern.
    – drei rechte Parteien (DVU und REP mit jeweils 20.000 und eine Altnazi-NPD mit ca. 4.000 Mitgliedern.

    Dann erfolgten 1992/93 mediengerechte Verbote. Mehrere Vereinigungen wurden aufgelöst – deren Mitglieder wechselten zur FAP, die wiederum ´95 aufgelöst wurde.
    Nach einer mehrjährigen Zeit des Wandels und der fortschreitenden Verlagerung stellt sich die rechte Szene heute folgendermaßen dar:

    – an die Stelle mittelgroßer rechter Vereinigungen traten die so genannten Kameradschaften (derzeit ca. 300 in ganz Deutschland mit durchschnittlich einem Dutzend Mitglieder………also die genaue Umkehr dessen, was 1992 vor den Verboten gegeben war.
    – die mehrheitlich aus Karteileichen zusammengesetzten DVU und Republikaner wurden abgelöst durch 6.000 NPD-Aktivisten, die sich zwar nummerisch geschrumpft, aber dafür wesentlich aktiver präsentieren.
    – hinzu kommen noch kleinere Grüppchen (Sonstiges), deren Mitgliedern selbst die Nazi-Kameradschaften nicht aggressiv genug sind und statt dessen auf eigene Faust demonstieren, agitieren und agieren.

    Gerade die NSU ist also die Konsequenz jener unüberlegten und öffentlichkeits-wirksamen Sanktionen, die das rechte Spektrum zunehmend schwammig machen und die Wirkungsdauer solcher Verbote beschränken.
    So schön, so toll, so ehrenvoll ein “Aufstand der Anständigen” daher auch erscheinen mag, wenn:
    – das öffentliche Interesse für Nazis im steten Auf und Ab der Medien wieder
    geschwunden ist
    – es keinen mehr ineressiert
    – Nazis sich neu organisieren (d. h. Netzwerke aufgebaut haben, mittels derer man binnen eines Jahres so ziemlich jedes Verbot personell und strukturell kompensieren kann)
    – Nazis sich demokratische Grundrechte dienstbar machen und nun weniger demolieren als vielmehr geschützt durch den Rechtsstatt für ihre widerlichen Parolen demonstrieren

    -> DANN sollte man sich wirklich mal überlegen, ob klassische Repressalien hier eine angemessene Wirkung erzielen, oder ob es nicht doch eine konsequente Aufklärung und Prävention ist, die hier mehr Wirkung erzielt. Je häufiger Rechte auf demokratische Prinzipien zur Durchsetzung ihres Hasses zurückgreifen, um so mehr schadet sich der deutsche Staat mit Repressionen und unüberlegten Aktionen gegen Nazis selber.

    So, und falls Ihr wirklich mal was über Rechtsextremismus lernen und lesen wollt, dann verweise ich auf meine Dissertation zu diesem Thema:
    http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/volltexte/2008/2460/pdf/Steimel_Ingo.pdf

    Schöne Grüße

    Ingo

  6. Jacky Neiwel sagt:

    Nach derartigen Volksverrätern in den letzten Jahren würde ich auch zwischen NPD-Nazis und NPD-Patrioten unterscheiden. Wenn ich als Regierung 1-€ Jobs erfinde und gleichzeitig hochbezahlte Leute aus dem Ausland hole, dann muss ich nichts gegen Ausländer haben, um mich gegen ihr Aufkommen zur Wehr setzen zu wollen.

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