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Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden!

I. Sachverhalt Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW,

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Veröffentlicht unter Anträge, Marc 'Grumpy' Olejak