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Informationsfreiheit schützen – Transparenz und einfachen Zugang zur staatlichen Informationen sicherstellen

I. Sachverhalt Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) dient dem Zweck, jeder natürlichen Person den Zugang zu von öffentlichen Stellen gehaltenen Informationen zu gewährleisten. Das Informations-freiheitsgesetz gewährt dabei jeder Person einen

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Informationsfreiheit darf nicht an der Universitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen.

Unser Antrag für das Plenum (02.-04. September 2015) Informationsfreiheit darf nicht an der Universitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen. Drucksache 16/9589 Zusammenfassung: Das Grundrecht der Informationsfreiheit muss im Informationsfreiheits- und Hochschulgesetz für den steuerfinanzierten Bereich Forschung

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