I. Sachverhalt Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) dient dem Zweck, jeder natürlichen Person den Zugang zu von öffentlichen Stellen gehaltenen Informationen zu gewährleisten. Das Informations-freiheitsgesetz gewährt dabei jeder Person einen…