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Endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 umsetzen: Keine verfassungswidrigen Funktionszulagen an Mitglieder des Landtags mehr zahlen!

I. Sachverhalt Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91 – R, siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/07/hs20000721_2bvh000391.html) festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer

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