Zurzeit wird vonseiten der Arbeitgeberverbände vielfach die Forderung geäußert die bestehende Mindestlohnregelung für Menschen die zu uns geflüchtet sind aufzuheben oder zumindest zeitweise auszusetzen.
Diese Ausnahmen vom Mindestlohn für Geflüchtete sind rundheraus abzulehnen!
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten, aus gutem Grund, eine Benachteiligung aus solcherlei „Gründen“.
Dementsprechend darf es eine Benachteiligung schlicht und einfach nicht geben. Die vorgebrachten „Gründe“, wie mangelnde Sprachkenntnis, Anpassung an die westliche Arbeitskultur, etc. werden in den bereits vorhandenen, sachlich begründeten Ausnahmen vom Mindestlohn bereits Rechnung getragen.
Dazu dürfte gerade der Erwerb der Sprachkenntnisse vor einer Einstellung stehen oder parallel zur Einstellung verlaufen. Auch die genannten Anpassungsschwierigkeiten, so es sie denn wirklich in der Form gibt, werden sich entweder im Laufe der Anstellung erledigen oder die Anstellung wird sich erledigt haben. Ein Entgelt, das unter dem Mindestlohn angesiedelt ist, wird keinen Arbeitgeber über Probleme in der Erfüllung des Arbeitsvertrages hinwegsehen lassen. Dazu ist die eingesparte Differenz viel zu gering.
Die bereits bestehenden Ausnahmen vom Mindestlohngesetz gelten, so denn der Betroffene unter die sachlichen Ausnahmen fällt, selbstverständlich auch für Geflüchtete, nachdem der Arbeitsmarktzugang denn überhaupt ermöglicht wurde.
Sollten dann noch zusätzliche Ausnahmen vom Mindestlohn on top kommen, wird den Geflüchteten das Zeichen gesendet „Ihr seid weniger wert, als die Menschen, die bereits jetzt in Deutschland leben.“ Und den Langzeitarbeitslosen in Deutschland würde damit gesagt: „Schau, da macht’s doch einer für weniger.“ Das würde genau das gegeneinander Ausspielen der Menschen befeuern, dass es zu verhindern gilt.
Das ist unredlich und zeigt, dass es den handelnden Personen nicht um Hilfe für Geflüchtete geht, sondern um nicht weniger als Kriegsgewinnlerei. Aber damit kennen sich Teile der deutschen Wirtschaft ja bestens aus.
Die Forderung nach einer weiteren Ausnahme vom Mindestlohn dient also wohl eher der weiteren Erosion des Mindestlohngesetzes und der Verfügbarmachung billiger Arbeitskräfte.
Und letztendlich ist der aktuelle Mindestlohn in den meisten Fällen nicht transferleistungsfrei. Hier werden unternehmerische Gewinne eh schon über Transferleistungen der Gesamtgesellschaft generiert.
Die absolute Mehrheit der Unternehmen in Deutschland hampelt übrigens gar nicht um die Frage des Mindestlohnes herum, sondern steht zur Sozialen Marktwirtschaft. Die Unternehmen sehen in den, zu uns geflüchteten Menschen, eine Chance für alle Seiten um das eigene Unternehmen zu stärken und gleichzeitig den Geflüchteten über den Faktor Arbeit eine Möglichkeit zur Integration zu geben. Hier wird angepackt und es wird aus einer menschlich schwierigen Situation das Beste gemacht. Das kann man zurzeit tausendfach in Deutschland beobachten, wenn man denn Unternehmen, IHKs oder HWKs besucht. Sollten die Spitzen der Arbeitgeberverbände vielleicht mal wieder tun, das mit der Basisarbeit. Bei der aktuellen Mindestlohndebatte ist von Bodenhaftung der Arbeitgeberverbände jedenfalls nichts zu bemerken.
Die Forderungen nach weiteren Ausnahmen vom Mindestlohngesetz sind abzulehnen!