WP005: Das Netz bietet die Möglichkeiten

Dieser Beitrag ist Teil 4 von 9 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag zum Thema digitale Gesellschaft. In der Hoffnung dass diese Kategorie am Ende auch befüllt wird…

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Digitale Gesellschaft” an geeigneter Stelle einzufügen:

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Die PIRATEN Nordrhein-Westfalen setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung bietet, die räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, so, dass keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Antragsbegründung:

Keine!

Gegenrede

Ich lese erst eine Menge Prosa, und dann folgt der Satz „Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern.“

Was soll dieser Satz genau bedeuten? Soll das Land Nordrhein-Westfalen jetzt Provider werden und am Ende noch eigene Internetzugänge anbieten? Oder soll NRW jedem den Internetzugang bezahlen?

Leider hat mir dieser Antrag zu viel Prosa und keine konkrete Forderung. Daher bitte
Ablehnen!

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WP004: Digitale Gesellschaft

Dieser Beitrag ist Teil 3 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, das Kapitel “Digitale Gesellschaft” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Antragsbegründung:

keine! (Platzhalter für einen ganzen Block an Anträgen, der allerdings in weiteren Einzelanträgen abgestimmt werden soll!)

Gegenrede

Ich hoffe, dass wir am Ende dieses Parteitags eine starke Antragskommission haben. Dann können wir auf solche Anträge verzichten!

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WP002: Ethikunterricht statt Religionsunterricht

Dieser Beitrag ist Teil 2 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Antragstext:

An allen öffentlichen Schulen soll ein für alle Schüler verbindlicher Ethikunterricht eingeführt werden.

Ziel soll es sein, allen Schülern das Wertefundament unserer Gesellschaft, unabhängig von religiösen Prägungen nahe zu bringen. Ferner soll in diesem Fach möglichst neutral über verschiedene Weltanschauungen informiert werden. Der derzeit stattfindende konfessionelle Religionsunterricht ist als freiwillige “AG” oder “Wahlfach” anzubieten.

Antragsbegründung:

Das Vorbild Berlin hat gezeigt, dass es einen konfessionsübergreifenden Ethikunterricht geben kann.

Gegenrede

Wer mich kennt, der weiß, dass sich ein Freund des Ethikunterrichts bin. Gerne hätte ich an einem ähnlichen Antrag mitgewirkt. Leider habe ich mit diesem Antrag das Problem, dass mir nicht klar wird, ob der Antragsteller bedacht hat, dass für eine solch tief greifende Änderung ein Eingriff in die Verfassung des Landes notwendig ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es möglich ist, in Gesprächen mit den Kirchen tatsächlich ein Ethikunterricht an den staatlichen Schulen in Nordrhein Westfalen einzuführen. Allerdings steht immer das Damoklesschwert im Raum, dass dann Religionsunterricht entweder in Privatschulen verlagert wird, die dann entsprechend umgewandelt aus dem Boden schießen werden oder dass die wirklich schlimmen, vor denen ich tatsächlich Angst habe, ihre Kinder in Bibelschulen und Ähnliches schicken. Auch der staatliche Islamunterricht würde dann der Beeinflussung durch Prediger in Koranschulen weichen müssen.

Davor habe ich Angst, wenn man die Forderung einfach so unkommentiert in den Raum stellt. Von daher bitte ich um

ablehnung

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WP001: Trennung von Staat und Kirche

Dieser Beitrag ist Teil 1 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW fordert die Kündigung aller Staatsverträge mit Kirchen.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Die bestehenden Staatsverträge verhindern nach unserer Ansicht die gebotene Trennung von Staat und Kirche. Um Trägerschaften für soziale, medizinische oder andere Einrichtungen und Religionsunterricht zu ermöglichen sind gesonderte Verträge zu schießen.

Antragsbegründung:

Die christlichen Amtskirchen sind die einzigen Religionsgemeinschaften, mit denen derartige Verträge geschlossen sind. Jüdische, Muslimische, Buddhistische, etc. Glaubensgemeinschaften sind von solchen Verträgen ausgeschlossen. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar.

Aus den bestehenden Staatsverträgen ergeben sich zum Teil Zusammenhänge, wie dass einer Gemeinde Leistungen zustehen, obwohl teilweise die Herkünfte dieser Leistung nicht mehr existieren (Eine Pfarrei hat Anspruch auf Kohle zum Heizen und Kochen. Das Heizen mit Kohle wurde ersetzt durch andere Heizstoffe. Das monetäre Äquivalent zu Kohle wurde in geld abgegolten. Da die Pfarrei geschlossen wurde, werden nun die Zahlungen an die Rechtsnachfolgerin geleistet).

In NRW bestehen folgende Staatsverträge mit den Kirchen:

Nordrhein-Westfalen
Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen. Vom 11. Mai 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)
Inkrafttreten: 29. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 123)
Vertragsgesetz vom 26. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)

sowie ergänzende Verträge zu einzelnen Fragen:

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche vom 6. März 1958
Inkrafttreten: 4. Juni 1958
Vertragsgesetz vom 28. Mai 1958 GV. NW 1958 S. 205

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 9. September 1957
Inkrafttreten: 30. Oktober 1957
Vertragsgesetz vom 26. September 1957 (GV. NW 1957 S. 249)

Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 29. März 1984
Inkrafttreten: 1. Januar 1985
Vertragsgesetz vom 18. September 1984 (GV. NW 1984 S. 592)

Link:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KircheReligion/Vertraege_mit_den_evangelischen_Landeskirchen.html

Gegenrede

Wie schon in dem Kommentar zu dem Antrag geschrieben habe, ist die Begründung leider sehr ungenau. Es existieren durchaus Staatsverträge mit anderen Religionsgemeinschaften, so zum Beispiel den jüdischen Gemeinden. Auch wird an einem Vertrag mit den muslimischen Verbänden gearbeitet. Ich frage mich, warum man die Staatsverträge nicht ausgemistet, sondern sofort die gänzliche Abschaffung fordert um nur einen Satz weiter dann damit zu kommen, dass man doch wieder neue Verträge schließen müsste.

Alles in allem halte ich diesen Antrag für nicht durchdacht, was inzwischen auch der Antragsteller eingesehen hat und plädiere daher zur

Enthaltung / Ablehnung

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TOP 7, 08.06.2016 – LT NRW – Große Anfrage 16 der FDP zu Bürokratieabbau

Meine Rede zu TOP 7 am 8. Juni 2016, „Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles – Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Regelungsdichte in Nordrhein-Westfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum“ – Große Anfrage 16 der Fraktion der FDP.

Drucksache 16/8761 –
Antwort der Landesregierung – Drucksache 16/10351
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/12207

Plenarprotokoll folgt …

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Das so genannte „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“

Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert die Position der PIRATEN in der heutigen Landtagsdebatte zum so genannten „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“:

Durch dies Gesetz wird keine Kommunalvertretung gestärkt, sondern die Demokratie ein weiteres Mal geschwächt. Wir sprechen daher von Demokratieabbaugesetz. Es ist richtig, dass die bisher dominierenden SPD/CDU/FDP/Grüne-Fraktionen es in den Kommunen Nordrhein-Westfalens etwas schwerer haben, ihre Positionen durchzusetzen. Oftmals sind sie sogar gescheitert, weil sie nicht in der Lage waren, eine Mehrheit für ihre Vorschläge zu gewinnen. Dabei lag es oft nicht nur an der sonst üblichen Profilierungsssucht der einzelnen Fraktionen. Und ganz sicher lag es nicht an einer strukturellen Arbeitsunfähigkeit der Kommunalvertretungen.

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Versucht die Landesregierung Kooperationen der NRW-Hochschulen mit der Bertelsmann-Stiftung zu verschleiern?

Dr. Joachim Paul, Hochschulpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, erklärt:

In einem Schreiben des Landesministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) an die Hochschulen in NRW, das der Piratenfraktion vorliegt, wird um die freundliche Mithilfe der Hochschulen gebeten, die Beantwortung der Großen Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 16/11660) zu unterstützen. Bemerkenswert ist, dass das Ministerium ausschließlich die Zeiträume 2005 bis 2006 angefragt und dann den Hinweis geben hat, dass alle weiteren Daten nicht mehr in die ministeriale Aufsicht gehören.

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Änderung der NRW Verfassung und wahlrechtlicher Vorschriften


SPD, CDU und Grüne bringen ein Gesetz ein: „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz)“. Meine Rede hierzu (Transkript wird nachgeliefert)

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Handlungskonzept der Landesregierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus


In einer aktuellen Stunde informierte die Landesregierung über ihr „Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Mein Debattenbeitrag dazu (Transkript folgt)

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

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Grundschulen sind in NRW die Stiefkinder der Bildungsfamilie

Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Ausschuss für Schule und Weiterbildung erklärt zur heutigen Aktuellen Stunde „Grundschulen “Stiefkinder” der Bildungspolitik in NRW – Unterrichtsbedingungen in den Grundschulen müssen verbessert werden!“:

Eine Grundschule die so ist, wie sie sein sollte, geht nicht billig. Das Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen steht Kopf. Es ist mehr Geld für weiterführende Schulen eingeplant als für Grundschulen. Das ist komplett anders als im immer wieder genannten Vorbild Skandinavien.

 

Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die Landesregierung bei der Lösung der Probleme bemüht hat, dies aber bisher leider nicht zum Erfolg führte. Die Grundschullehrer sind an der Belastungsgrenze. Die kritischen Stimmen werden immer lauter, die Beschwerden werden immer mehr. Zuschriften, die Landespolitiker auf Mängel hinwiesen, gab es schon immer, aber jetzt herrscht bei den Betroffenen schiere Verzweiflung.

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