Mit dem für Dienstag, den 2. August 2016, von Microsoft angekündigten sog. ‚Anniversary-Update‘ für Windows 10 wird laut einem Bericht des Computer-Magazin c’t die Möglichkeit, die Suchfunktion nach Dateien auf den eigenen PC zu begrenzen, entfernt. Im Ergebnis bedeutet das, dass jede Suche nach z.B. privaten Dokumenten auf dem eigenen Computer auch über Internet an Microsoft übertragen wird. Diese automatisierte Datenweitergabe an Microsoft wird den Nutzern per Update übergestülpt, eine explizite Einwilligung zur Übertragung der Daten wird nicht eingeholt. Auch wird der Nutzer nicht ausreichend auf diese neue Datenübertragung hingewiesen.
Professionelle Administratoren oder auch versierte Anwender können dies zwar über komplizierte Wege noch verhindern, aber die Weitergabe von sensitiven Informationen dürfte für die meisten Microsoft-Kunden mit dem Update zwangs-eingerichtet werden. Hier besteht die Gefahr, dass private Daten von Endnutzern sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen an Dritte übertragen werden. Auch ein Einsatz in der öffentlichen Verwaltung sollte sich aus datenschutzrechtlicher Sicht verbieten.
Es sollte daher jeder Windows 10-Nutzer die automatische Aktualisierung abschalten, damit ihm dieses zweifelhafte Update erspart bleibt. Wir haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Microsoft um Stellungnahme gebeten.




