A12 Ausschuss für Kultur und Medien

Für euch im Ausschuss:

Lukas Lamla (ordentl. Mitglied, Obmann)

Dr. Joachim Paul (ordentliches Mitglied)

Fachreferentin:  Elle Nerdinger

Fachreferent für Netz- und Medienpolitik: Uwe Stein

Piraten wirken…

2014/2015

Kultur

Im Jahr 2014 haben wir es nach einem Jahr mit einer Anhörung und vielen Beratungen, uns in Verhandlungen den regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grüne dafür einzusetzen, dass die Netzneutralität gesetzliche Verankerung findet.

Das Thema ist jedoch längst nicht vom Tisch, denn die Definition der Netzneutralität hängt stark davon ab, ob den Spezialdiensten weiterhin Vorfahrt gewährt wird oder nicht: Wir Piraten sind strikt gegen die Bevorzugung der Daten von Spezialdiensten. Daher bleiben wir trotz des Fortschrittes weiter in Sachen Netzneutralität wach, wie bei der Novelle des Landesmediengesetzes. Hier haben wir es in langen Gesprächen mit Rot-Grün geschafft, dass die Aufsicht über die Einhaltung der Netzneutralität der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) übertragen wird.

Im Oktober und November haben wir uns mit dem Verkauf der Wahol Bilder „Triple Elvis“ und „Four Marlons“ beschäftigt. Wir haben uns deutlich gegen diesen Verkauf von Kunstwerken gestellt. Kunst und Kultur sind weder die Finanzspritze in der Not, noch „Assets“ in einer Konkursmasse wie im Fall der Kunstsammlung der ehemaligen WestLB.

Zum Kulturfördergesetz, welches Mitte Dezember verabschiedet wird, gab es von uns einen Änderungsantrag mit einigen Punkten.

  • Zum einen wollen wir in der exemplarischen Aufzählung der Akteure der Kunst- und Kulturlandschaft NRW den Jazz der klassischen Musik gleichstellen. Genauso müssen unserer Meinung nach die Spielstätten und Clubs der musikalischen Subkulturen erwähnt werden. Diese neutrale Formulierung haben wir gewählt, da die Erwähnung von einzelnen Sparten die nicht erwähnten Genres ausgrenzen würde.
  • Die Kunst- und Kulturgüter im direkten oder indirekten Landesbesitz sollen nicht veräußerlich sein. Dazu muss sichergestellt werden, dass diese angemessen aufbewahrt, gepflegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Die Landesregierung sorgt sich viel um die kulturelle Bildung in NRW, jedoch ist der Fokus zu stark auf Kinder und Jugendliche gerichtet. Erwachsene und Senioren kommen zu kurz. Da das Kulturfördergesetz jedoch das Prinzip des lebenslangen Lernens verankert, müssen alle Altersgruppen Beachtung vor dem Kulturfördergesetz finden.
  • Das Kulturfördergesetz legt die Aufstellung eines Kulturförderplanes fest. Bei der Aufstellung des Kulturförderplans wollen wir die kommunalen Spitzenverbände und die Kunst- und Kulturverbände und –Akteure vollständig und auf Augenhöhe partizipieren. Anhörungen und Stellungnahmen reichen nicht für eine Legitimierung eines solchen Förderplanes der für 5 Jahre Gültigkeit hat.

Das Kulturfördergesetz institutionalisiert die sogenannte Fördervereinbarung. Hierbei handelt es sich um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband und dem Ministerium. Dies soll auch und vor allem für Kommunen in der Haushaltssicherung möglich sein. Diese Fördervereinbarungen sollen aber nicht nur für kommunale Kultureinrichtungen sondern auch für kommunal geförderte Einrichtungen ermöglicht werden. Nur so kann auch flächendeckend die Weiterentwicklung und Stabilisierung des Kulturangebots in NRW sichergestellt werden. Einige Musikschulen etwa, sind keine kommunalen Kultureinrichtungen sondern von den Kommunen geförderte Vereine.

 

Medien

Im Novellierungsverfahren des Landesmediengesetzes NRW haben wir es geschafft, einige unserer zentralen Forderungen durchzusetzen: Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien wird zukünftig staatsferner besetzt, Vertreter des Staates und von Parteien dürfen nur noch ein Drittel der Mitglieder stellen. Jetzt können sich auch interessierte Gruppen und Einzelpersonen in die Arbeit der Medienkommission einbringen, um zum Beispiel aktuelle Themen der Netzpolitik in dieses Gremium hineinzutragen.

Gemeinsam mit SPD und Grünen haben wir einen Beschluss gefasst, die 7-Tage-Regel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Diese Regel besagt, dass die meisten Inhalte nach einer Woche aus dem Internet gelöscht werden müssen. Wir finden die 7-Tage-Regel unsinnig und haben uns deshalb für ihre Abschaffung ausgesprochen.

Außerdem haben wir eine Initiative zur Unterstützung des Freifunks in Nordrhein-Westfalen gestartet: Wir wollen damit den Ausbau von freiem WLAN und von Bürgerdatennetzen fördern, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Zugang zum offenen und freien Internet haben. Diese Initiative wird uns auch im Jahr 2015 noch beschäftigen, genauso wie unsere Forderung, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wieder abzuschaffen: Alle Experten sind sich einig, dass dies eine unsinnige Regelung ist. Also soll die Landesregierung notfalls eine Bundesratsinitiative starten, um die LSR-Regelungen wieder zurückzunehmen.


Wir setzen uns für eine Kultur- und Medien­politik ein, die den Bedingungen unserer Zeit gerecht wird. Wir konfrontieren die Landes­regierung mit unseren Vorstellungen einer modernen Netz- und Medienpolitik. Dazu gehören die Prinzipien der Teilhabe und Transparenz.

Darum ermitteln wir unseren Vertreter für den WDR-Rundfunkrat in einem neutralen, öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Wir haben Anträge zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage, zum Ausbau der Breitbandver­sorgung und zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung eingebracht. Auf unseren Antrag hin hat sich der Landtag gegen das bestehen­de Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen. Ebenfalls haben wir erreicht, dass sich NRW dafür ausgesprochen hat, kul­turelle Dienste bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen EU und USA von vornherein auszunehmen, um sie nicht den Mechanismen der Marktwirtschaft zu überlassen.

Wir finden, dass es keinen Unterschied zwi­schen digitaler und analoger Kunst und Kultur gibt. Außerdem meinen wir, dass die Politik Subkulturen genauso behandeln sollte, wie die sogenannte Hochkultur. Wer Kreativität und Innovation fördern will, muss Künstlern Freiräume überlassen, in denen sie neue Kunstformen ausprobieren können. Deswegen setzen wir uns für den Erhalt kultu­reller Angebote auch abseits des Mainstreams ein. So hat beispielsweise eine Kleine Anfrage von uns ergeben, dass die Stadt Köln Förder­mittel an das Land zurückzahlen müsste, wenn sie den Kölner „Kulturbunker“ wie ursprüng­lich beabsichtigt im Jahr 2013 schließt. Die Stadt Köln hat deswegen inzwischen Abstand von der Schließung genommen.

Bei der Novellierung des Pflichtexemplar­gesetzes haben wir dazu beigetragen, den Gesetzestext an das digitale Zeitalter anzu­passen: Das neue Pflichtexemplargesetz er­möglicht es den Landesbibliotheken, elektro­nische Publikationen zu sammeln, zu archi­vieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir haben durchgesetzt, dass auch Spiele als erhaltenswertes Kulturgut einge­stuft und für die Nachwelt archiviert werden.

Darüber hinaus arbeiten wir an den Geset­zesnovellen zum Landesmediengesetz und zum Denkmalschutzgesetz. Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren des geplanten Kulturfördergesetzes dafür einsetzen, dass analoge und digitale Kunst und Kultur sowie Hoch-, Breiten- und Subkulturen gleichwertig behandelt werden: als vielfältige, erhaltens­werte Kultur in Nordrhein-Westfalen.

Der Ausschuss-Flyer zum Herunterladen

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