A03 Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Für euch im Ausschuss:

Birgit Rydlewski

Fachreferentin: Jutta Berlinghof

 

Piraten wirken…

Die Herausforderung bei der Arbeit im Aus­schuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzi­pation besteht unter anderem darin, historisch gewachsene und lange als allein richtige und denkbar dargestellte Lebensmodelle zu hinterfragen und auf jeder Ebene politischen Handelns Alternativen für ein selbstbestimm­tes (Zusammen-) Leben aufzuzeigen und zu ermöglichen. Um aus dem Bundesprogramm der Piraten zu zitieren: „Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können.“

Zu einem freien und selbstgewählten Lebens­entwurf gehört beispielsweise auch die selbstbestimmte Wahl der eigenen sexuellen Identität. Was zunächst einmal selbstver­ständlich klingt, trifft in der Bundesrepublik 500 bis 700 Neugeborene pro Jahr, bei denen kein definiertes Geschlecht erkennbar ist. Bis­her werden diese Neugeborenen hormonell “therapiert“ und damit in eine von anderen vorbestimmte Rolle gepresst. Warum wird damit nicht gewartet, bis er oder sie sich – selbstbestimmt – in eine bestimmte Rolle ge­funden hat und diese dann für sich annimmt? Warum muss ein solches höchstindividuelles Thema obrigkeitlich unwiderruflich bestimmt und die Betroffenen oft tief traumatisiert werden?

Ein anderer Bereich der Selbstbestimmung betrifft noch deutlich mehr Personen: Wir setzen uns für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell müssen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz genießen. Wir wollen eine Familienpolitik, in der solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden, und deshalb fordern wir die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft. Und mehr noch: Die eingetragene Partner­schaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbei­tet und verwirklicht werden. Während der erstgenannte Punkt mittlerweile gesamtge­sellschaftlich überwiegend auf Zustimmung stößt, dürfte beim letzteren noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten sein.

 

Der Ausschuss-Flyer zum Herunterladen

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