Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, begründet den in der heutigen Landtagsdebatte vorgestellten Gesetzesentwurf der Piratenfraktion zur Änderung des Verfahrens bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden:
„Diese von der PIRATEN vorgeschlagene Gesetzesänderung ist längst überfällig. Sie schließt eine unsinnige Regelung, welche die Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Listenauslegung künstlich niedrig hält. Wir wollen Mitbestimmung einfacher machen.
Die Durchführung von Volksbegehren wird derzeit durch eine unnötig eng befristete Listenauslegung bei öffentlichen Stellen verkompliziert. Gerade zum Ende eines Volksbegehrens, wenn das Interesse an der Teilnahme am Größten ist, stehen die Listen in öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zur Verfügung.
Zweck unseres Gesetzentwurfs ist es daher, die Eintragungsfristen zu harmonisieren und den Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihre Stimmen bis zum Abschluss des Volksbegehrens direkt bei den Gemeinden abzugeben.“
Schreibe einen Kommentar