Informationspflicht Datenspeicherung

ENTWURF

 

Die Fraktion hat am 22.09.2015 beschlossen, diesen Antrag vorerst nicht einzureichen.

 

Bürgerinnen und Bürger sollen über Speicherungen in Dateien informiert werden – Start eines Pilotprojekts für SKB-Dateien und die Datei Gewalttäter Sport (DGS)

I. Sachverhalt

II.Der Landtag stellt fest

Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die aufgrund der Antwort der Landesregierung aufgeführten Anlässe im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei. Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten, personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen, Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen.

Weiterhin wird kritisiert, dass nicht aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in der Datei gespeichert wird, sondern vielmehr schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für die Erfassung genügt. Gemäß § 8 Abs. 4 BKAG dürfen auch Kontakt -und Begleitpersonen, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen gespeichert werden, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. In NRW werden dabei eingetragene Personen nicht über eine Speicherung informiert und müssen selbständig um Auskunft bei der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze (ZIS) bitten. Anders das Bundesland Bremen, das sich im 2013 dafür entschieden hat, gespeicherte Personen über einen Eintrag zu informieren.

Der Experte Jan-Rüdiger Albert schreibt in seiner Stellungnahme (16/1558) anlässlich einer Anhörung im Landtag: „Eine Mitteilungspflicht an die Betroffenen über die Eintragung ist erforderlich, da für die Eintragung nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sei muss. Darüber hinaus wird nicht jedes Ermittlungsverfahren dem Betroffenen bekannt gemacht, auch die Einstellung nicht , § 170 Abs. 2 StPO. Es handelt sich auch nicht etwa nur um ein reines Polizeiinternum , da die GDS-Eintragung eine Ausschreibung mit sich führt mit erheblichen Nachteilen für die Eingetragenen verbunden. Die Speicherung als solche stellt einen Grundrechtseingriff dar (informationeIle Selbstbestimmung). Die Mitteilungspflicht ist in besonderem Maße wegen der schwierigen Rechts- und Praxisfragen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten zwingend erforderlich (vgl. hierzu sogleich) “

In der letzten Woche wurde zudem bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien abspeichern. Hier gelten laut Behördensprecher in Presseberichten noch weichere Kriterien als bei der DGS. Dies führt dazu, dass viel mehr Bürgerinnen und Bürger in den „SKB-Dateien“ landen als in der Verbunddatei DGS.

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden führen noch viele weitere Dateien, in denen Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Anlässen geführt werden. Es ist nicht verständlich, warum diese nicht über den Grund der Eintragung informiert werden sollten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

ein Pilotprojekt für eine Informationspflicht über Speicherungen in Dateien nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden ins Leben zu rufen. Im nächsten Jahr sollen alle betroffenen Personen über einen Eintrag durch nordrhein-westfälische Behörden in die Verbunddatei DGS und über Speicherungen in anderweitiger lokalen Dateien, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen geführt werden, umgehend informiert werden. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, eine Informationspflicht für alle Speicherungen in Sicherheits-Dateien einzuführen.

Die Auswirkungen dieser Informationspflicht auf die Sicherheitslage rund um Sportveranstaltungen soll wissenschaftlich und unabhängig begleitet werden. Dem Landtag ist ein Bericht über die Ergebnisse der Studie vorzulegen.

 

 

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Michele Marsching

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Marc Olejak

 

und Fraktion

 

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