Dietmar Schulz zur Vorratsdatenspeicherung

Erklärung gemäß § 47 Abs. 2 GO zum TOP 1 (Eilantrag/Piraten) der 88. Plenarsitzung des Landtags NRW:

Ich befinde mich in diesem hohen Haus weil ich mich im Jahr 2011 nach einem bis dahin an Erkenntnissen und Erlebnissen wahrlich nicht armen Leben entschlossen habe, meine persönlichen menschlichen, familiären und beruflichen Erfahrungen in die Politik einzubringen; einzubringen in eine werteorientierte, freiheitlich orientierte Politik, wie ich sie in ihrer Bandbreite zu jenem Zeitpunkt und bis heute nirgendwo besser vertreten gesehen habe, als in der Piratenpartei.

Ich trete ein für ein – online wie offline – Leben in Frieden und Freiheit unter Abwehr staatlichen, demokratiefeindlichen Dirigismus und vor allem frei von überbordender, systematischer bis monopolistischer Datenerhebung, Datenspeicherung sowie Datenauswertung.

Grundgesetz rulez! Das gilt für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht der Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung ebenso wie für das Recht auf Meinungsfreiheit, Presse- und Berufsfreiheit.

Nicht auszudenken, wie die Chance der Welt beschnitten würde und schon wird, wenn wir uns den Weg zur Erkenntnis fehlgeleiteten staatlichen Handelns, z.B. durch Whistleblower wie Edward Snowden geoutet, verbauen würden. Das aber wäre die Folge der von den Befürwortern feurig vertretenen VDS.

Bei allem falsch orientierten, und an Hysterie zur Begründungsschimäre verkommenen Sicherheitsfanatismus, den ich bereits gestern und heute hier hörte und in den letzten Jahren insbesondere seit 2001 wahrnehmen musste (sog. Sicherheitsgesetze): die Verhinderung von Stasi 2.0 und anderer Grausamkeit zur Beschneidung von Freiheitsrechten bis hin zur Gefährdung unserer Demokratie und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist ein wesentlich größeres Motiv, um für die Interessen und Bürgerrechte, Grundrechte, Freiheitsrechte der Menschen in unserem Land einzutreten, als dies hinsichtlich jeder Debatte über Verschuldungs-Theoreme oder die Schuldenbremshysterien der Fall sein kann.

Nur wer die Unfreiheit infolge staatlichen Dirigismus noch nicht erlebt oder betroffenermaßen erfahren hat, kann sich wie in der Debatte zur VDS teilweise und insbesondere bei den Befürwortern zu hören, mit einer wie dabei zutage tretenden Arroganz über die Frage der „Vermeintlichkeit“ der Einschränkung von Freiheitsrechten durch Vorratsdatenspeicherung und Eingriffen in die Grundrechte hinwegsetzen.

Es gibt einfach nicht nur ein bisschen Grundrechtsverletzung; genauso wenig wie es ein bisschen schwanger gibt oder ein bisschen strafbar.

(Wir Piraten/oder „ich“), gemeinsam mit den namhaften und weniger namhaften, nichtstaatlichen Vertretungen der Bürgerrechte in diesem Land, in Europa und in der Welt erwarte(n) einen breiten Konsens dieses hohen Hauses in NRW in der Frage des „GEGEN JEDE anlasslose, massenhafte Datenspeicherung auf Vorrat“.

Das sind wir neben uns selbst unseren Kindern und jeder Folgegeneration ohne Wenn und Aber schuldig. Deshalb halte ich einen breiten Konsens hinsichtlich des Eilantrags der Piratenfraktion für unerlässlich.

Aus diesem Grund sehe ich für mich am heutigen Tage und nach heutigem Kenntnisstand eine Zustimmung zum Eilantrag als alternativlos an.

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