Dietmar Schulz zum Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und Jugendstrafvollzugsgesetzes

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Top 7. Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/5413 (Neudruck)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
Drucksache 16/7579
Mdl Dietmar Schulz/Foto A.KnipschildUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung

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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal oder daheim! Wir haben soeben in Bezug auf den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf Kritik vonseiten der Kollegin Hanses im Hinblick auf den Verfahrensablauf vernommen, und zwar insofern, als wir Piraten und die FDP heute Änderungsanträge eingebracht haben – gerade eben erst.

Während der Redner der SPD, der Kollege Wolf, und der Kollege Kamieth von der CDU noch hier sprachen, wurde gerade erst der zweite Änderungsantrag verteilt. Er konnte auch jetzt erst verteilt werden, denn der Antrag muss den Erfordernissen gemäß formuliert werden und das enthalten, was in den Besprechungen zwischen den Fraktionen, auf die der Kollege Wolf eben zu Recht hingewiesen hatte, teilweise abgearbeitet werden konnte, teilweise aber eben auch nicht abgearbeitet werden konnte. Ich verweise auf die übereinstimmende Inaussichtnahme weiterer Gespräche vor dem Hintergrund des Umstands, dass der Herr Justizminister selbst in Bad Münstereifel am 26. November 2014 verkündet hat, Eile bestehe nicht.

In der letzten Woche stand die zweite Lesung nicht auf der Tagesordnung. Erst heute ist sie wieder auf der Tagesordnung gelandet. Diese Eile mag vor dem Hintergrund der sicherlich rechtlich eindeutig fundierten Bekundung des Herrn Justizministers bewertet werden, dass es keine Eile gebe. Eine Not haben wir auch nicht. Wir haben ein funktionierendes Strafvollstreckungsrecht in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Die Gespräche hätten durchaus weiterlaufen können.

Gleichwohl danke ich Herrn Kollegen Wolf für die Inaussichtstellung der Möglichkeit des Fernstudiums. Wir müssen uns vor dem Hintergrund des Änderungsantrags, auf den der Kollege Wolf eben Bezug nehmen konnte, vor Augen führen, dass bayerische Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen an der Fernuni Hagen studieren können. Das ist dort im Gesetz entsprechend festgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht so.

Die Regelung in § 30 des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Frage der Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Bildung verweist in den Begründungen auf das Lernprogramm „elis“, das zu Recht dahin gehend zitiert wird, …

(Sven Wolf [SPD]: Allgemeinbildende Einrichtungen!)

– Ja, gut. – Wenn wir als Motiv aufgreifen können, dass mit dem Regelungsgehalt von § 30 des Gesetzentwurfs verbindlich festgeschrieben wird, dass ein Fernstudium nach den jeweiligen Eignungsvoraussetzungen von Inhaftierten denkbar und möglich ist, sei es drum. Uns wäre wohler, wenn wir bei der ohnehin schon bestehenden Klarheit der Übereinkunft, dass ein solches Fernstudium möglich sein soll, dies auch festschreiben.

Wir haben weitere zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. Wir haben sie teilweise auch diskutiert. Einige sind aufgrund der wirklich guten Gespräche, die mit Rot-Grün geführt wurden, herausgeflogen. Aber dennoch: Alles wurde, wie gesagt, nicht abgearbeitet. Das hätten wir gern noch getan.

Wir haben zu diesem Zwecke, um das vielleicht bis morgen noch zu regeln sowie den einen oder anderen Punkt überwinden zu können, eine dritte Lesung dieses Gesetzes beantragt. Soweit ich gehört habe – ich weiß nicht, ob das richtig ist –, haben SPD und Grüne das gleichermaßen bezüglich des Gesetzentwurfs getan. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe das vorhin nur im Flurfunk gehört. Wir haben das jedenfalls gemacht.

Wir möchten uns auch mit Blick auf den gerade erst vorgelegten Antrag der FDP selbstverständlich die darin enthaltenen Änderungsvorschläge anschauen. Uns wäre es, ehrlich gesagt, wohler gewesen, wenn diese Eile nicht vor Jahresschluss in dieses Hohe Haus Einzug gefunden hätte,

(Sven Wolf [SPD]: Wir haben das viermal im Rechtsausschuss diskutiert, Herr Schulz!)

sondern wenn gemäß der Ankündigung des Herrn Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen die abschließende Lesung vielleicht im Januar oder Februar hätte stattfinden können.

Insgesamt muss man allerdings sagen: Es ist zutreffend, dass die vorliegenden Entwürfe im Wesentlichen als Basis den Leitlinien für ein solches Strafvollzugs- und Jugendstrafvollzugsgesetz entsprechen. Auch wir unterstützen den aktivierenden Charakter des darin festgeschriebenen Strafvollzugs.

Wir sind auch sehr erpicht auf die Wahrung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern.

Auch der opferbezogene Vollzug bedarf allerdings – dahin geht auch zum Teil unser Änderungsantrag – einer klaren Konturierung. Auch da haben wir natürlich Nachbesserungsbedarf gesehen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

(Marc Herter [SPD]: Wir können ja morgen weiterreden!)

Insgesamt sehen wir keine so großen Bedenken wie die CDU, die einen Gegenantrag geliefert hat, den wir so nicht mittragen können.

Allerdings sehen wir auch die Notwendigkeit für Änderungen, die wir vorgeschlagen haben. Deshalb habe ich meiner Fraktion für den heutigen Tag empfohlen, sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zurzeit noch zu enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Veröffentlicht unter Innenausschuss (A09), Rechtsausschuss (A14), Reden

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