Frank Herrmann über den Vollzug der Abschiebungshaft in NRW

Mittwoch, 17. Dezember 2014

 

Top 8. Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – AHaftVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/7545
MdL Frank Herrmann/ Foto A.KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann:

Frank Herrmann (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Flüchtlinge sind keine Strafgefangenen; und sie einzusperren wie verurteilte Kriminelle, widerspricht der Menschenwürde und geltendem Recht.

Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben im Juli dieses Jahres klargestellt, dass Abschiebehaft in normalen Gefängnissen nicht zulässig ist. Daher musste der Standort Büren aufgegeben werden, und das ist auch gut so.

Nach meinen Informationen sprechen übrigens Gerichte immer weniger Haftanordnungen aus. Es scheint also auch ohne zu gehen. Vielleicht brauchen wir gar keine Abschiebehaftanstalt. Schön wäre das für die Menschen, die nichts anderes getan haben, als in unserem Land Schutz zu suchen, und nicht verstehen können, dass sie hier nicht bleiben dürfen. Diese Menschen sollten wir nicht einsperren.

Jetzt pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass es für Büren wohl langfristige Verträge gibt, die das Land Geld kosten, ob eine Nutzung stattfindet oder nicht. Jetzt wollen Sie quasi als Ultima Ratio, als letztes Mittel, aus Büren wieder eine Abschiebehaftanstalt machen und dafür die Gesetzesgrundlage schaffen. Denn so soll man dieses Papier wohl verstehen. Mich wundert, dass der Gesetzentwurf aus dem Parlament von den rot-grünen Fraktionen kommt und nicht von der Landesregierung. Wollen Sie damit das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren durchbringen, weil Gesetzentwürfe der Landesregierung üblicherweise einen etwas längeren Beratungsweg haben? Man wird das sehen.

In einem beschleunigten Verfahren ist aber anscheinend der Gesetzentwurf selbst entstanden. Ein Blatt mit fünf Paragrafen und ein paar Begründungen sieht so aus wie die Basisversion aus dem Gesetzesgrundbaukasten. Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Trennungsgebot der EU-Richtlinie 115/EG zu entsprechen ist, also der Trennung von Abschiebehaftvollzug und Strafvollzug.

(Zuruf von den PIRATEN: Im Gegenteil!)

In § 2 heißt es sogar: „Für den Vollzug der Abschiebungshaft gelten die Regeln des Strafvollzugsgesetzes …“

(Zuruf von den PIRATEN: Hört, hört!)

Wo ist da die Trennung? Das ist doch eine Farce. Wem wollen Sie denn hier etwas vormachen?

(Beifall von den PIRATEN)

Von wichtigen und notwendigen Regelungen zur Annahme, Unterbringung, zu Außenkontakten, Sicherheit und Ordnung keine Spur. Es geht hier um Flüchtlinge und nicht um Strafgefangene, und da passt das Strafvollzugsgesetz nicht.

Meine Damen und Herren, ich kann zwar nicht sagen, dass ich mich auf die Beratung im Ausschuss freue, aber wir werden das Gesetz dort sicher noch genauer unter die Lupe nehmen, wobei eigentlich nicht viel bleibt.

(Zuruf von den PIRATEN: Weil nichts drinsteht!)

Aber Abschiebehaft mit einem Platzhaltergesetz geht gar nicht. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Wollen wir uns ein Beispiel an Brandenburg nehmen!)

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