Lukas Lamla zur Evaluierung vom Archivgesetz in NRW

Mittwoch, 19.02.2014

Top 7. Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten

Antrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/5026

Unser Redner: Lukas Lamla

Abstimmungsempfehlung: Zustimmung

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Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:

Wir dürfen nicht verschlafen, dass in ein paar Monaten ein wichtiges Gesetz zur Erhaltung des nordrhein-westfälischen Kulturguts außer Kraft tritt. Die Landesregierung muss sofort mit der Evaluation des Gesetzes beginnen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Partnern. Das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir dürfen nicht riskieren, dass die Archive in Nordrhein-Westfalen ab Oktober ohne eine rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen.

 

Protokoll der Rede von Lukas Lamla

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht der Kollege Lamla.

Lukas Lamla (PIRATEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Schön, dass Sie da sind! Es geht heute um das Archivgesetz NRW. Das Archivgesetz NRW in der jetzt gültigen Fassung ist erst vor vier Jahren hier im Landtag beschlossen worden. Es wurde damals ungewöhnlich kurz befristet. Das Gesetz trat am 1. Mai 2010 in Kraft und verliert bereits zum 30. September 2014 seine Gültigkeit. Diese kurze Befristung des Gesetzes hat einen Sinn. Damals hat man nämlich beim Archivgesetz in einigen Bereichen recht grundlegende Neuerungen eingebracht. Zum Beispiel hat man damals konkreter geregelt, wie elektronische Unterlagen in die Archive gelangen können. Man hat also Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten in den öffentlichen Verwaltungen vorgenommen, in denen mittlerweile fast ausschließlich elektronisch gearbeitet wird.

Ich möchte Sie auch an die Debatte um die Übernahme der sogenannten unrechtmäßig gespeicherten Daten durch die Archive erinnern sowie an die unterschiedlichen Diskussionen über fachliche Standards, die zwar und das ist das Problem für das Landesarchiv NRW gelten, aber nicht für die Kommunalarchive, weil man damals anscheinend am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gescheitert ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen von Ihnen, die 2010 bei den Beratungen dabei waren es dürften einige sein, erinnern sich: Damals war von Anfang an klar, dass man die Neuerungen des Archivgesetz NRW nach nicht allzu langer Zeit überprüfen sollte und gegebenenfall s nachbessern müsste. Wir sind jetzt in der Situation, dass dieses Archivgesetz in einigen Monaten ausläuft, wenn es nicht verlängert wird. Ich habe einmal nachgerechnet.

Die letzte Möglichkeit, das Gesetz hier im Landtag neu zu verabschieden, zu verlängern oder was auch immer wir damit machen wollen, wird das Plenum im September 2014 sein, also kurz nach der Sommerpause. Wenn wir also im Ausschuss in Ruhe und mit viel Zeit über dieses Archivgesetz sprechen wollen, wenn wir vielleicht sogar eine Anhörung mit Fachleuten veranstalten wollen oder einExpertengespräch durchführen wollen, dann sollten wir damit anfangen, und zwar am besten jetzt. Wir haben im Ausschuss noch andere Punkte auf der Tagesordnung. Eventuell könnte dann die Zeit dazu fehlen. Ich habe tatsächlich die Befürchtung übrigens bin ich nicht der Einzige, der diese Befürchtung mit sich trägt, dass wir das hier einfach verschlafen und in ein paar Monaten ein wichtiges Gesetz zur Erhaltung des nordrhein-westfälischen Kulturgutes außer Kraft tritt. Wie es auch schon in der Vergangenheit passiert ist, fällt uns das erst dann auf, wenn es eigentlich zu spät ist. Dann passiert das, was in der Vergangenheit auch schon mal passiert ist: Die Landesregierung legt einfach kurzerhand ein Entfristungsgesetz vor, und der Drops ist gelutscht. In diesem Fall bleibt uns nichts anderes übrig, als zähneknirschend diesem Entfristungsgesetz zuzustimmen, damit die Archive eine rechtliche Arbeitsgrundlage haben. Das wäre der Sache nicht angemessen. Deshalb fordern wir die Landesregierung hier konkret auf, sofort mit der Evaluierung des Archivgesetzes zu beginnen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Partnern, damit es nicht wieder zu solchen Problemen kommt; denn nur wenn wir wissen, wo in den Kommunen der Schuh drückt, können wir im Spätsommer vernünftig entscheiden. Ich habe heute während der Sitzung erfahren, dass anscheinend im zuständigen Ministerium bereits Arbeiten an diesem Gesetz aufgenommen worden sind.

Frau Ministerin, falls das so ist, würde ich mich natürlich sehr darüber freuen, wenn Sie uns hier einen kleinen Einblick geben und den aktuellen Zwischenstand darstellen könnten. Im Übrigen bitte ich Sie wirklich: Stellen Sie sicher, dass hier ein ganz geordnetes Gesetzgebungsverfahren eingehalten wird, und legen Sie dar, welchen Fahrplan die Landesregierung in Sachen Archivgesetz aufgestellt hat. Meine Damen und Herren, das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir wollen nicht riskieren, dass die Archive in NRW ab 1. Oktober 2014 ohne rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Es tut nicht weh. Bevor Sie mir gleich vorwerfen, wir hätten das Ganze auch im Ausschuss behandeln können, muss ich Ihnen sagen: Dieses Thema ist so wichtig, dass es tatsächlich die Aufmerksamkeit des Plenums verdient hat.

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Bialas.

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