Heute stand am frühen Abend die Abstimmung der neuen Geschäftsordnung des Landtags auf der Tagesordnung. Eine Debatte dazu war nicht vorgesehen. Antragsteller waren alle Fraktionen, auch die Piraten.
Um es kurz zu machen: Die neue Geschäftsordnung enthält einige Fortschritte gegenüber der alten Version. Minderheitenrechte werden gestärkt, die Kurzintervention festgeschrieben, und die Lesbarkeit erhöht. Sie ist, das kann man sagen, eine der progressivsten Geschäftsordnungen der Landtage überhaupt.
Nichts desto trotz wurden zentrale Piratenforderungen nicht übernommen. So gibt es nach wie vor kein Streaming aus Ausschüssen, es bleibt bei den Monster-Plenarsitzungen ohne Pause, an denen niemand vollständig aufmerksam teilnehmen kann, elektronische namentliche Abstimmungen wird es nicht geben.
Im Vorfeld hat es in der Fraktionssitzung eine heftige Diskussion gegeben. Soll man trotzdem als Mitantragsteller auf die Einführung dieser GO drauf? Soll man dieser GO unter diesen Voraussetzungen zustimmen, sich enthalten oder sie gar ablehnen?
Die Fraktion hat sich schließlich mit einer Mehrheit von 11 ja- gegen 6 nein-Stimmen zur Mitantragstellung und zur Zustimmung der GO ausgesprochen.
Dieser Entscheidung habe ich mich nicht angeschlossen. Ich habe im Plenum gegen diese Geschäftsordnung gestimmt.
Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, dass die alte GO besser sei als die neue – das ist nicht der Fall – aber ich kann nicht einer Geschäftsordnung den Stempel “Approved by Pirates” verleihen, die so essentielle Anforderungen an Transparenz nicht erfüllt. Auch wenn das Konsenz-Credits kostet.