Die Piratenfraktion im Landtag NRW möchte eine politisch möglichst unabhängige Stimme für den WDR-Rundfunkrat vorschlagen und bittet daher um (Selbst-)Vorschläge und Bereitschaftserklärungen. Wir suchen
zwei Personen beliebigen Geschlechts als
Mitglieder des WDR-Rundfunkrats
(ordentliches Mitglied und stellvertretendes Mitglied)
Aufgaben des WDR-Rundfunkrats:
Der Rundfunkrat vertritt im WDR die Interessen der Allgemeinheit. Er berücksichtigt dabei die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Er stellt im Zusammenwirken mit den anderen Anstaltsorganen sicher, dass der WDR seine Aufgaben im Rahmen der Gesetze erfüllt. Der Rundfunkrat berät und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den WDR. Dazu gehören zum Beispiel der Erlass von Satzungen des WDR, Beschlüsse über zusätzliche Ausschüsse des Rundfunkrats, Wahl und Abberufung des Intendanten oder der Intendantin, Wahl und Abberufung der Direktorinnen und Direktoren auf Vorschlag der Intendantin oder des Intendanten, Beschlüsse über die Programmrichtlinien, Telemedienkonzepte und Telemedienangebote, Haushalts- und Finanzplanung, Grundsatzfragen der Personalwirtschaft, der Rundfunktechnik u.v.m.
Die Entsendung erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 2 Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ i.d.F. vom 8.12.2009 durch Wahl durch den Landtag NRW auf Vorschlag der Piratenfraktion im Landtag NRW.
Von den Bewerberinnen / den Bewerbern erwarten wir:
– Formale Qualifikation (Medienwissenschaften, Rechtswissenschaften) wünschenswert
– Affinität zu medienrechtlichen und medienpolitischen Fragestellungen
– Einschlägige Berufserfahrung
– Kenntnisse der Rundfunkfinanzierung, insb. 15. RÄStV
– Kenntnisse in Finanzplanung, Haushaltsplanung, Personalwirtschaft, Altersversorgung
– Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, insb. Beteiligungsrecht
– Bereitschaft zum inhaltlichen Austausch mit der Fraktion über konkrete Themen der Rundfunkratssitzungen
– Bereitschaft, die Mitgliedschaft im Rundfunkrat über mehrere Jahre hinweg verlässlich und kontinuierlich wahrzunehmen
Aufwandsentschädigung:
Die Tätigkeit der Mitglieder des Rundfunkrats ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten für ihre Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln i.d.F. vom 29.07.2011 eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt für die ordentlichen Mitglieder 10%, bei Mitgliedschaft in einem oder in mehreren Ausschüssen 12,5%, für die Stellvertreter(innen) 5% der monatlichen Entschädigung der Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 15.02.2013 an
piratenfraktion@landtag.nrw.de
Achten Sie darauf, sämtliche Unterlagen in einem einzigen pdf-Dokument anzuhängen, und wählen Sie als Betreff der E-Mail „WDR-Rundfunkrat“.
Piratenfraktion im Landtag NRW
Fraktionsgeschäftsführer Harald Wiese
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 884-4653
Bitte die Bewerbung wie in der Ausschreibung beschrieben an den Fraktionsgeschäftsührer senden.