Beteiligt euch am Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Landesmediengesetzes NRW und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes. Hinterlasst eure Anregungen und Kritik im Online-Portal der Landesregierung. Noch bis zum 19. April 2013 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes NRW zu kommentieren.
Das Portal mit der Möglichkeit, online Kommentare zu hinterlassen, findet ihr hier: https://www.landesmediengesetz.nrw.de/start.
Wir freuen uns auch über Kommentare und Anregungen zum Gesetzentwurf hier im Blog oder per E-Mail direkt an unsere Referentin für Medienpolitik.
Hintergrund:
Die Landesmediengesetze regeln als Teil des Medienrechts die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Verbreitung von privatem Rundfunk und vergleichbaren Telemedien. Sie sollen die Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt des Rundfunks und der Telemedien garantieren und stärken. Landesmediengesetze sollen sicherstellen, dass der Rundfunk zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.
Das Landesmediengesetz NRW aus dem Jahr 2002 war von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2007 so geändert worden, dass zum Beispiel Radiowerkstätten, die Bürgerfunk betreiben, ihre Arbeit einstellen mussten. Mit der angestrebten Novellierung des Landesmediengesetzes NRW besteht jetzt die Möglichkeit, das Gesetz an die Realitäten der digitalen Welt anzupassen und so Vielfalt, Partizipation und Transparenz in der Medienlandschaft zu stärken. Hierfür ist jeder Input wichtig!
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