Sendelizenzen für Streamer wie PietSmiet: „Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update“

Die Streaming-Szene ist in Aufruhr: Die Landesanstalt für Medien NRW hat den bekannten Gaming-Kommentator Peter Smits (PietSmiet) aufgefordert, eine Sendelizenz zu beantragen – ansonsten darf er nicht mehr weiter senden („Die Zeit“ berichtet). Eine solche Lizenz bedeutet Kosten und Bürokratie und kann daher gerade für kleinere Streamer ein großes Ärgernis sein. Die Landesmedienanstalt beruft sich bei ihrem Vorgehen auf den Rundfunkstaatsvertrag, wonach jeder eine Lizenz braucht, der regelmäßig mehr als 500 Zuschauer anlocken kann.

„Im Netz gibt es aber keine begrenzten Sendefrequenzen, wie es bei Radio und Fernsehen der Fall ist, daher braucht es auch keine Lizenzen. Die heutigen Regeln wurden vor Jahrzehnten für den Rundfunk gemacht, nicht für das Internet“, sagt Lukas Lamla, Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Wenn sich jetzt aber plötzlich jemand mit einem Hobby-Stream um eine Lizenz bemühen muss, wirkt das abschreckend, innovationshindernd und nicht zuletzt: albern. Eine Reform ist daher längst überfällig. Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update.“

Die Piratenfraktion NRW fordert daher die Landesregierung auf, den Rundfunkstaatsvertrag zu überprüfen und an die heutige Zeit anzupassen (Antrag hier). Das haben sogar die Landesmedienanstalten selbst gefordert (siehe hier). Am Freitag, 7. April, findet die Debatte im Landtag NRW gegen 16 Uhr statt. Der Live-Stream wird hier zu finden sein – hoffentlich mit weniger als 500 Zuschauern 😉

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5 Kommentar auf “Sendelizenzen für Streamer wie PietSmiet: „Der Rundfunkstaatsvertrag braucht ein Update“
  1. Die „PietSmiet UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ ist nun wahrlich kein „Hobby-Streamer“. 😉

  2. StreetDogg sagt:

    Es reicht auch nicht wirklich auf die Lizenz zu verzichten, da ja alle Vorschriften auch ohne Lizenzvergabe eingehalten werden müssen.

    Bei vielen Vorschriften stellt sich aber auch die Frage, ob man überhaupt will, dass diese hier nicht gelten sollen. Die meisten Regulierungen betreffen unzulässige Werbung und Schleichwerbung und gerade das ist ein Thema, bei es eigentlich mehr als überfällig ist, dass eine Regulierungsbehörde da mal ein Auge auf die Streaming-Szene wirft.

    Noch dringlicher wäre das eigentlich bei den großen YouTubern, die aber vom RStV gar nicht betroffen sind, weil sie kein lineares Angebot machen. Also eigentlich wäre es sinnvoll den Geltungsbereich des RStV sogar auszudehnen. Allerdings ist die Schwelle von 500 Zuschauern wahrscheinlich zu niedrig (oder generell keine sinnvolle Systematik), um den Hobby-Bereich von großen Anbietern abzugrenzen.

    • Peter sagt:

      @StreetDogg
      -Nein-
      🙂

    • Mastacheata sagt:

      Kein Rundfunk sind Angebote, die
      1.
      jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern
      zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,

      Das Problem ist, dass nicht nach tatsächlichen Nutzern gegangen wird (das ist beim traditionallen Rundfunk halt schwer bis gar nicht festzustellen), sondern danach wievielen ein Programm aangeboten wird. Offensichtlich wird ein öffentliches Programm im Internet aber erstmal einfach jedem Internetnutzer weltweit angeboten, was auch gleichzeitig mehr als 500 sind.

      Unabhängig davon, dass es bisher nur einige (vllt auch nur den einen) großen Youtuber getroffen hat, der Staatsvertrag gibt es her grundsätzlich erstmal jeden zum Erwerb einer Lizenz zu verpflichten der auf Youtube Inhalte verbreitet die nicht durch die Punkte 3 und 4 ausgenommen sind:
      3.
      ausschließlich persönlichen oder familiären Zwe-
      cken dienen,
      4.
      nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sin

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