Flächendeckend Mängelmelder für ortsbezogene Hinweise einrichten

I. Sachverhalt

Um die öffentliche Infrastruktur instand halten und verbessern zu können, sind die verantwortlichen Stellen vielfach auf Hinweise der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Das gilt beispielsweise für Mängel an der öffentlichen Infrastruktur wie Schlaglöcher, verschmutzte Spielplätze oder schadhafte Spielgeräte, beschädigte Schilder oder defekte Straßenbeleuchtung ebenso wie für fehlende Barrierefreiheit oder wild entsorgten Müll, von dem Umweltgefahren ausgehen können.

Entsprechende Meldungen scheitern bisher aber häufig daran, dass sich die zuständige Ansprechperson nicht finden lässt. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind außerdem aufwändig und der Bürgerin / dem Bürger bleibt häufig verborgen, wie damit weiter verfahren wird.

Neben einer zentralen Telefonnummer – analog der einheitlichen „Behördentelefonnummer“ 115 in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens – kann ein internetgestütztes Portal Abhilfe schaffen: Auf einer Karte können Bürgerinnen und Bürger die betroffene Stelle markieren und eine Beschreibung des Problems, gegebenenfalls verbunden mit einem Foto, eingeben. Die eingehenden Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Für die Bürgerin / den Bürger entfällt somit die zeitraubende Aufgabe, die richtige Ansprechperson ausfindig machen zu müssen. Andere Bürgerinnen und Bürger sehen, dass an dem Problem gearbeitet wird. Die zuständige Stelle gibt auf der Plattform eine Rückmeldung, ob und wann eine Beseitigung des gemeldeten Mangels möglich ist, ggf. auch, dass dies aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Auf diese Weise lässt sich einfach und direkt Transparenz über behördliches Tun herstellen. Das Petitionswesen des Landes zeigt, dass die Unzufriedenheit der Petentinnen und Petenten häufig im Mangel an Rückmeldung begründet ist.

II. Der Landtag stellt fest

Bestehende kommerzielle Angebote verletzen den Datenschutz und werden von den Kommunen vielfach nicht akzeptiert. Ein entsprechendes Meldesystem muss öffentlich, zentral, einheitlich und verbindlich realisiert werden. Deshalb sollte das Land einen entsprechenden nicht-kommerziellen Dienst anbieten, wie es beispielsweise Rheinland-Pfalz bereits tut. Damit wird die Hoheit der Kommunen nicht verletzt, ihnen wird aber eine Hilfe angeboten, die sie für sich nutzen können.

Das frühzeitige Melden und Beseitigen von Infrastrukturmängeln kann den Haushalt entlasten. Zeitnahe Meldungen über Umweltbelastungen (z.B. ausgelaufenes Öl) helfen, Umweltschäden zu minimieren. Im Idealfall kann die Meldung sogar eine erste Anfahrt der zuständigen Behörde überflüssig machen, da das Ausmaß des Schadens durch ein beigefügtes Bild eingeschätzt werden kann und angemessene Maßnahmen unmittelbar eingeleitet werden können. Durch eine GPS-Lokalisierung ist den zuständigen Stellen auch der genaue Standort des Schadens bekannt. Neben finanziellen Aspekten kann durch die Internetplattform auch die Sicherheit auf den Straßen und in öffentlichen Gebäuden erhöht werden, denn ein zugewachsenes Verkehrsschild beispielsweise kann die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

in Abstimmung mit den Kommunen ein zentrales und landesweit anonym nutzbares Internetportal einzurichten oder einrichten zu lassen, über welches Bürgerinnen und Bürger landesweit Hinweise und Anregungen zu Straßen, Radwegen, öffentlichen Gebäuden oder anderer staatlicher Infrastruktur (z.B. Spielplätze, Schilder) geografisch auf einer Karte kennzeichnen, mit einem Foto versehen und auf Wunsch auch zur Bearbeitung einreichen können. Die Einreichung soll auch über mobile Endgeräte wie Smartphones möglich sein. Meldungen sollen an die zuständige Stelle weiter geleitet werden. Die Meldungen und der Stand ihrer Bearbeitung sollen öffentlich einsehbar sein.

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