In dem heute vor der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verhandelten einstweiligen Verfügungsverfahren haben sich die Fraktion und der Betriebsrat zur gütlichen Beilegung dieses Verfahrens verständigt. Die Fraktion wird dem Betriebsrat binnen einer Woche wieder ein E-Mailpostfach nebst Kalender zur Verfügung stellen, das der Betriebsrat für Betriebsratsarbeit nutzen darf.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2016 – 4 BVGa 11/16 – Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 7 TaBVGa 7/16
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Leider erst jetzt mitbekommen.
Da tut mir jede Minute leid die ich in den letzten Jahren in die politische Arbeit bei den Piraten investiert habe.
Gegen den eigenen Betriebsrat agieren?
Undemokratischer gehts nimmer
Soviel ich weiß, gab´s gewichtige Gründe der Fraktion, so zu agieren, wie sie es tat. Frag mal nach.