Unterlassene Hilfeleistung per Gesetz

Lukas Lamla, Drogenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW über die anstehende Beratung des Gesetzesentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesrat, der den Zugang zu Cannabisblüten und Cannabisextrakten aus der Apotheke regeln soll:

„Dieser Gesetzesentwurf ist nichts anderes als ein Eigenanbau-Verhinderungs-Versuch, da der Entwurf den Eigenanbau durch Cannabispatienten ausdrücklich ausschließt. Mehrere Gerichte haben mittlerweile den Klagen von Cannabispatienten auf Eigenanbau stattgegeben. Damit ist die Rechtsprechung schon heute weiter als der Gesetzgeber.

Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Gunsten eines Cannabispatienten entschieden, der sich seit Jahren durch die Instanzen klagt, um Cannabis selber anbauen zu dürfen. Nur weil etwas auf Papier erleichtert wird, stellt es nicht den Vorrat in den Apothekenregalen und den Bedarf der Patienten sicher. Lieferengpässe des niederländischen Herstellers Bedrocan in den letzten Jahren haben gezeigt, dass der Eigenanbau die sinnvollste Lösung für Cannabispatienten ist ihren Eigenbedarf zu decken. Alles andere ist unterlassende Hilfeleistung!“

Die Piratenfraktion NRW fordert für die kommende Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2016 hierzu einen eigenen Tagesordnungspunkt. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens soll sich hier zu ihrem Verhalten im Bundesrat äußern und ihre Position erklären.

„Ich bin gespannt wie sich Frau Steffens am Freitag positionieren wird. Auf Bundesebene bringen die Grünen ein Cannabiskontrollgesetz ein. Darin fordern sie den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Wenn Frau Steffens dem Entwurf in der derzeitigen Form zustimmt, unterschreibt sie das Armutszeugnis der Grünen-Wendehalspolitik und verliert nochmals an Glaubwürdigkeit.“

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