Antrag im Plenum 08.06.2016, TOP 8, ca. 15.50 Uhr
I. Sachverhalt
In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, werden seit 1993 die Brennelemente des im Jahre 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerks in 152 Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt.
Die gemäß § 6 Atomgesetz hierfür erteilte Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz war bis zu 30.06.2013 befristet. Vom 01.07.2013 bis 01.07.2014 wurde die Aufbewahrung durch zwei zeitlich befristete atomaufsichtliche Anordnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsministerium) als zuständiger atomrechtlicher Aufsichtsbehörde nach § 19 Abs. 3 Atomgesetz vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegenden Antrags geregelt.
Aufgrund eines Gutachtens, das eine Erdbebengefährdung und Bodenverflüssigung befürchtete, wurde am 2.7.2014 mit der dritten atomaufsichtlichen Anordnung durch das Wirtschaftsministerium die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeordnet. Dazu gab es eine weitere Anordnung an das Forschungszentrum Jülich, ein Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in einem Variantenvergleich vorzulegen.
Es wurden bis heute drei Optionen geprüft:
Erstens die Verbringung der Kernbrennstoffe in ein neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, zweitens die Verbringung der Kernbrennstoffe in das Transportbehälterlager Ahaus und drittens die Verbringung der Kernbrennstoffe in die USA.
Bis heute wurde dazu keine Entscheidung getroffen, so dass die unsichere und gefährliche Lagerung der Kernbrennstoffe fortdauert. Transporte nach Ahaus oder in die USA sind nicht schnell realisierbar und werden auch von der Mehrheit der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen abgelehnt.
II. Der Landtag stellt fest:
Die Landesregierung darf den Koalitionsvertrag nicht brechen, dass sie sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch Nordrhein-Westfalen ablehnt. Das muss auch für Atomtransporte von Jülich nach Ahaus oder in die USA gelten.
III. Der Landtag beschließt:
- Die Landesregierung aufzufordern, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass in Jülich ein Lager für die dortigen 152 Castor-Behälter mit insgesamt rund 300.000 hochradioaktiven Brennelementkugeln gebaut wird.
- Dass das Lager schnellstmöglich und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik errichtet wird, so dass es den Anforderungen an Erdbebensicherheit auch bei Bodenverflüssigung und den Sicherheitsanforderungen des Schleswiger Urteils zum Zwischenlager Brunsbüttel genügt.
- Dass die Landesregierung, die zwar nicht Eigentümer des Forschungszentrums ist, aber mit der Bundesregierung eine Vereinbarung getroffen hat, 30 Prozent der anfallenden Kosten mitzutragen, diesen Einfluss dafür nutzt um die oben genannten Punkte durchzusetzen.
Mitschnitt der kompletten Plenardebatte:
Protokoll der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder:
Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Vielen Dank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Raum und draußen im Internet! Gesetz und höchst-richterliche Rechtsprechung erlauben den Betrieb kerntechnischer Anlagen nur, wenn eine ordentliche Entsorgung gewährleistet ist. Nach wie vor gibt es kein Endlager, und so behilft man sich mit Zwischenlagern. Auch diese müssen ordentlich genehmigt und sicher sein. Be-treiber und Aufsichtsbehörden stehen in der Verantwortung.
In Jülich läuft der Betrieb jetzt seit Jahren ohne Genehmigung und aufgrund von Anordnun-gen. Der Betreiber hatte unzureichende Unterlagen eingereicht, sodass die abgelaufene Be-triebsgenehmigung nicht verlängert werden konnte. Ein Gutachten kann die Gefahr einer Bo-denverflüssigung per Erdstößen nicht ausschließen. Die Räumung des jetzigen Zwischenla-gers wurde angeordnet. Die Frage ist: Wohin mit dem strahlenden Müll?
Die Option USA stößt dort auf Widerstand. Savannah River Site ist in einem traurigen Zustand und erweckt nostalgische Gefühle an ein Industriemuseum aus den 1950ern. Es erfüllt ge-nauso wenig die Anforderungen an die Sicherheit wie das Lager Ahaus. Beide Optionen kom-men deshalb nicht in Frage. Sie wären ohnehin erst in einigen Jahren durchführbar. So lange kann der jetzige schwebende Zustand nicht anhalten. Auch die im Koalitionsvertrag festge-schriebene Vermeidung von Nukleartransporten steht gegen eine solche Lösung.
Der zuständige Landesminister kann den Neubau eines Zwischenlagers anordnen, das die Anforderungen an die Sicherheit sowohl bei Bodenverflüssigungen als auch gegen Flugzeug-abstürze und Angriffe mit modernen Waffen wie Hohlraumgeschossen erfüllt. Einerseits die Räumung aus Sicherheitsgründen anzuordnen, andererseits aber eine ungewisse Anzahl an Jahren zu warten, zumal ohne Entscheidung, welche der beiden Transportoptionen gezogen werden soll, ist ein Unding. Es steht kaum zu erwarten, dass die jetzigen Betreiber selbst das neue sichere Zwischenlager vor Ort beantragen, das wir so schnell wie möglich brauchen.
Wir brauchen auch nicht darauf zu warten, dass die zuständige Bundesbehörde unseren Mi-nister eventuell einmal anweist, sondern wir können selbst: keine Abschiebung, sondern Re-sidenzpflicht für die nuklearen Globuli! – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
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