Nun denn. Daraus entstand im März ein Antrag von uns zur Kennzeichnung – Kennzeichnung? –von Bisphenol-A. Und am Tag, als dieser Antrag im Plenum debattiert werden sollte, trat die SPD auf mich zu und sagte: Frau Brand, wir sind auf Ihrer Seite. Wir möchten das nicht nur kennzeichnen, wir möchten Bisphenol-A verbieten. Dann habe ich gesagt: Ist doch super.
Aus den Erfahrungen all dieser letzten Jahre habe ich meinen Antrag nicht dire
kt zurückgezogen, sondern habe ihn erst einmal ins umgekehrte Verfahren gegeben, um zu schauen, was dann jetzt so passiert. Was dann passierte, war sehr schön. Im Frühsommer des Jahres setzten sich die Referenten von SPD und Grünen und unsere Referenten zusammen und entwickelten einen gemeinsamen Antrag. Es wurden sogar noch Änderungswünsche von uns ohne Diskussion berücksichtigt, sodass ein wunderbarer fertiger Antrag vorlag mit einer europaeinheitlichen Regelung und der Prüfung eines Verbots von Bisphenol-A auf Landesebene.
(Marc Olejak [PIRATEN]: Yeah!)
So. Dann verschwand der Antrag aber in den Tiefen der SPD-Fraktion. Wir gehen im Moment davon aus, dass im Wirtschaftsministerium noch einmal ein Blick darauf geworfen wurde. Vor fünf, sechs Wochen bekam ich dann einen Antrag von der SPD zugeschickt mit den Worten: So, da könnten wir jetzt mit drauf. Er hatte nicht mehr viel mit dem Antrag zu tun, der im Juni von den Referenten erarbeitet wurde. Alles, was noch drinstand, war: Die Absenkung ist toll, die begrüßen wir – das ist schon ein bisschen länger her, denn die war von Anfang des Jahres–, und es sollen noch weitere Untersuchungen stattfinden.
„Weitere Untersuchungen“ ist ja immer nicht schlecht; es gibt ja erst 256, aber die kann man machen. Aber dem Tiger war der Zahn gezogen worden: Die europaeinheitliche Richtlinie, die wir fordern, war nicht mehr drin. Was wir auch noch gefordert haben, ist eine Prüfung des Verbots von Bisphenol-A. Die Argumentation ist: Ja, da hat es jetzt in Frankreich ein Urteilgegeben, höchstverfassungsric
hterlich. Und dort ist das Verbot teilweise wieder zurückgenommen worden. Schauen wir uns dieses Urteil einmal an. Das Ergebnis des Urteils ist: Französischen Unternehmen ist somit wieder erlaubt, Bisphenol-A-basierte Materialien für den Export zu produzieren. Die für den französischen Binnenmarkt bestehenden weitreichenden Verbote für Bisphenol-A-basierte Materialien im Lebensmittelkontakt bleiben jedoch weiterhin bestehen.
(Marc Olejak [PIRATEN]: Hört, hört!)
Was heißt das für uns übersetzt? – Macht mit dem Dreck ruhig im Ausland weiter Geld, aber bitte nicht in unserem Land!
(Beifall von den PIRATEN)
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