Unser Antrag im September-Plenum:
Donnerstag, 01. Oktober 2015, TOP 6, ca. 13.35 Uhr
Unterschiedliche Bearbeitungszeiten dürfen nicht zu Ungleichbehandlung führen – Betreuungsgeldanträge bewilligen
Drucksache 16/9785
Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass es eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden von Betreuungsgeldanträgen gibt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Betreuungsgeld zu kippen, wurden bislang eingereichten aber noch nicht beschiedenen Anträgen die Grundlage entzogen. Die abrupte Einstellung der Bewilligungen ohne Übergangsregelung hat in der Praxis zu einer Ungleichbehandlung von Antragstellenden geführt. Laut Familienministerin Schäfer sind fast 10.000 Familien betroffen.
Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„So schlecht das Betreuungsgeld als familienpolitische Maßnahme auch immer war und ist, junge Familien sind trotzdem oft auf jeden Cent angewiesen. Sie haben das Betreuungsgeld fest eingeplant. Jetzt dürfen die betroffenen Familien nicht aufgrund von Umständen benachteiligt werden, die sie nicht zu vertreten haben. Aber sie sind schlechter gestellt, weil ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet wurde. Die Betreuungsgeldanträge müssen bewilligt werden.“
Videomitschnitt der kompletten Debatte:
Wortprotokoll der Rede von Daniel Düngel:
Daniel Düngel(PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,
(Hans Christian Markert [GRÜNE] gratuliert Ministerin Christina Kampmann.)
ich wollte die Gelegenheit nutzen, Sie zu Ihrem neuen Amt zu beglückwünschen und uns aus unserer gemeinschaftlichen Sicht eine gute Zusammenarbeit zu wünschen. Ich hoffe, dass wir an viele Dinge anknüpfen können. Gleich werden Sie ja Ihre erste Rede hier im Hohen Hause halten. Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie geeignetes familienpolitisches Instrument. Wir Piraten begrüßen daher die Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015. Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären.
Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt werden, die vor dem 21. Juli 2015 dort eingegangen waren und vielleicht sogar schon in der laufen den Bearbeitung waren, also die Anträge, bei denen Familien fest mit gesetzlich zugesichertem Geld gerechnet haben. Die Kommunen können diese Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden. Nach Auskunft des Ministeriums sind allein hier in Nordrhein-Westfalen knapp 10.000 Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in un-serem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.
In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein Prozess, den wir an das Ministerium weiterleiten und bei der Landesregierung ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie viel auch immer, ausreicht. Wir möchten den Familien aber zeigen, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen. Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist.
Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge. Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit. Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen. Ich bitte daher freundlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Im Übrigen freue ich mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln; denn es bringt nichts, wenn wir im Landtag im Verfahren noch monatelang über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. Herzlichen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Mein Antrag wurde nicht bewilligt.
Ich hätte das Betreuungsgeld ab gestern beziehen müssen.
In Delmenhorst