Unter der Voraussetzung, dass die beabsichtigte Bündelung der Nuklearkompetenzen in Jülich unter dem Dach der EWN durchgeführt wird, stellen sich Fragen nach den Besitzverhältnissen der Castoren. Während die EWN zu 100% dem Bund gehört, gehört das FZJ zu 10% dem Land. Unklar ist bei dieser Konstruktion, ob das Land dennoch seinen Einfluss auf die Zukunft der Castoren behält, weil es möglicherweise an der Finanzierung der Castorenlagerung und eventuellen Entsorgung weiter beteiligt ist. NRW ist schließlich auch im AVR-Aufsichtsrat vertreten, ohne AVR-Eigentümer zu sein, weil es 30% der Entsorgungskosten bezahlt.
Das Ministerium hat nun unsere Fragen beantwortet – Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, kommentiert:
„Ich sehe eine massive Diskrepanz. Einerseits würde der ‚mittelbare Besitzanteil des Landes‘ an den Castoren ‚untergehen‘, wenn die neu zu gründende Entsorgungsfirma unter der EWN Besitzer der Castoren wird. Andererseits finden noch Verhandlungen statt und ‚vorgesehen ist, dass das Land auch im Aufsichtsrat der neu strukturierten AVR vertreten ist und weiterhin Informations- und Beteiligungsrechte hat‘ – trotz untergegangenen Besitzanteils?
Zu den Kosten lässt sich noch nichts sagen, aber zwei Aufsichtsratssitze für das Land NRW sind der aktuelle Verhandlungsstand.
Diese Antwort beruhigt nicht! Die Befürchtung bleibt bestehen, dass das Land seine Verantwortung abgibt und je nach Verhandlungsergebnis sogar trotz untergegangenen Besitzanteils auf Kosten sitzen bleibt – ohne Mitspracherecht und damit ohne Verantwortung, denn ob das engültige Verhandlungsergebnis mit dem übereinstimmt, was nach jetzigem Verhandlungsstand vorgesehen ist, also angestrebt wird, steht in den Sternen.
Das Land darf sich nicht durch Tricksereien aus der Verantwortung stehlen! Die Betreiber haben die Kosten zu tragen! Der Nuklearabfall stammt aus einem Leistungsreaktor und darf nicht exportiert werden! Transporte sind zu vermeiden, in Jülich muss ein neues Zwischenlager errichtet werden, das sowohl den Ansprüchen an Erdbebensicherheit genügt als auch die Anforderungen der neuesten Rechtsprechung zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen (‚Brunsbüttel-Urteil‘) vollumfänglich berücksichtigt.“
Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zukünftige Besitzverhältnisse der Jülicher Castoren“
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