Top 3. Michele Marsching zur Aufhebung des Kooperationsverbot im Grundgesetz – Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz bis 2020

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 3. Kooperationsverbot im  Grundgesetz aufheben und Finanzierung des Ganztags zum Projekt des  Gesamtstaats machen – Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz bis 2020  einführen

Antrag der Fraktion der  FDP
Drucksache 16/8830
MdL Michele Marsching Foto Anke KnipschildUnser Redner: Michele Marsching
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Michele Marsching

Michele Marsching (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Es findet ein Zwiegespräch zwischen Sigrid Beer [GRÜNE] und Christian Lindner [FDP] statt.)

Wenn Sie Ihr Zwiegespräch beendet haben, würde ich mich über Ihre Aufmerksamkeit freuen. Vielen Dank!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Zunächst einmal sage ich an die FDP gewandt: Herzlich willkommen im Boot. Ich persönlich finde es gut, wenn man seine Meinung ändert, sich hier hinstellt und auch dazu steht, dass man früher einmal einen Fehler gemacht hat, heute Dinge aber anders sieht. Von daher sage ich von unserer Seite aus wirklich von Herzen: Willkommen im Boot!

Ich möchte drei Punkte vortragen:

Erstens. Warum sollte man das Kooperationsverbot aufheben? Warum sind auch wir dafür? Die Föderalismusreform wollte einen Wettbewerb im Bildungsbereich schaffen.

Wir Piraten glauben, dass das ein großer Fehler ist; denn Bildung ist kein Gut, das man einfach von A nach B bringen und im Osten billiger als im Westen produzieren kann. Auch ist es im Norden nicht besser als im Süden, sondern die Menschen leben, wo sie leben. Und nur ganz wenige Privilegierte haben, um ihnen eine bessere Bildung zu ermöglichen, die Möglichkeit, ihre Kinder auf eine Schule in einem anderen Bundesland zu schicken. Von daher können wir die Bildung nicht einfach so in den Wettbewerb stellen. Das wollen wir auch nicht.

Zweitens. Warum sollte man den Bund bei der Finanzierung der Bildung beteiligen?

In der Prognos-Studie „Fiskalische Wirkungen des Ganztags“ wurde ganz klar gesagt: Die Kosten für die Ganztagsbeschulung liegen beim Land und bei den Kommunen, wohingegen die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer und im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge auf Bundesebene zusammenfließen. Dann soll der Bund doch bitte auch etwas von diesen Mehreinnahmen weitergeben bzw. abgeben. Bei der Aufhebung des Kooperationsverbotes sind wir uns hier also relativ einig.

Wenn ich den FDP-Antrag aber lese, stelle ich fest, dass er sich ein bisschen wie „Ganztag“ liest. Dabei geht es um die Betreuung der Kinder, damit die Eltern für den Arbeitsmarkt flexibler sind. Wir Piraten glauben, dass Ganztag nicht Betreuung bedeutet, sondern dass er ein pädagogisches Angebot sein muss. Es muss eine vernünftige Balance zwischen Entspannung bzw. Spielen und Lernen geben. Optimal sollte dies sogar als Konzept über den ganzen Tag gehen und nicht nur für den Nachmittag gedacht sein. Ziel des Ganztags und der Ganztagsbetreuung sind die Kinder und bitte nicht der Arbeitsmarkt.

Drittens und letztens: Wenn wir schon der Kollege Keymis als sitzungsleitender Präsident hat gerade diesen Begriff verwandt eine „breite Mehrheit“ für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich haben, dann lassen Sie uns demnächst doch auch einmal über das Herausnehmen des Bildungsbereichs aus der Schuldenbremse reden. Das würde der Bildungsrepublik wirklich weiterhelfen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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Veröffentlicht unter Michele Marsching, Reden, Schule und Weiterbildung (A15)

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