Mittwoch, 20. Mai 2015
Top 9. Kindertagespflege ist keine Betreuung zweiter Klasse – Tagespflege den Kitas gleichstellen!
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/8651
Unser Redner: Olaf Wegner
Abstimmung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Olaf Wegner
Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wir Piraten freuen uns sehr über diesen Antrag der FDP-Fraktion, weil er Probleme und Ungerechtigkeiten im Umfeld der Kindertagespflege anspricht und hier auf die Tagesordnung bringt, die auch aus Sicht der Piraten dringend angegangen werden müssen.
Doch ein wenig stehen wir auch zwischen den Stühlen. Die gesamte Ausgangslage, die im Antrag der FDP beschrieben wird, können wir so unterschreiben, zumal es sich wirklich um eine klare sachliche Auflistung handelt.
Etwas schwerer tun wir uns dann mit der Beschlussfassung, in der natürlich Lösungen für die Probleme vorgeschlagen werden. Am meisten stört uns dabei der Punkt 4, in dem steht, dass die privaten Zuzahlungen bis zur Verwirklichung einer einheitlichen Vergütungsstruktur wieder gestattet werden sollen. Damit widersprechen Sie sich ein wenig selbst. Im letzten Absatz unter dem Punkt „Ausgangslage“ beschreiben Sie, dass durch die ungleichen Gebühren, die von den Gemeinden für Kitas und für die Kindertagespflege erhoben werden, die Kindertagespflege unattraktiver wird. Das würde sie allerdings auch genau dann, wenn wir jetzt wieder Zuzahlungen gestatten würden.
Natürlich ist das Problem mit den Zuzahlungen sehr akut. Denn die Kindertagespflegepersonen erhalten, wenn man sich das einmal ausrechnet, teilweise nur etwa einen Euro mehr als den derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, und das nur bei vollständiger Auslastung. Das heißt, wenn sie nur vier Kinder in einer Stunde haben, bekommen sie noch nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn. Das darf und kann so nicht sein.
(Beifall von den PIRATEN)
Frau Asch, Sie sprachen vorhin an, dass der Aspekt der Bezahlungen der kommunalen Selbstverwaltung unterliege. Ja, das kann man so machen, und das steht auch in § 23 Abs. 2a des SGB VIII. Dort steht aber auch, dass das nur dann unter die kommunale Selbstverwaltung fällt, wenn das Land hierfür keine Regeln oder kein Entgeltsystem vorsieht.
(Andrea Asch [GRÜNE]: Stimmt!)
Da wäre doch die erste Frage, ob es nicht zumindest angebracht wäre, einen Mindestbetrag für eine Stunde pro Kind festzulegen, um damit nicht völlig in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen bzw. es den Kommunen komplett aus der Hand zu nehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte über den Mindestlohn, die in Deutschland unter anderem von Ihnen lange Zeit geführt wurde, sind Beträge in Höhe von 1,90 € pro Kind pro Stunde, was zu maximal 9,50 € pro Stunde führt, nicht akzeptabel.
(Beifall von den PIRATEN)
Wie Sie bereits mitbekommen haben, freuen wir uns sehr über den Antrag und die anschließende Diskussion im Ausschuss, weil er sehr viele Probleme aus der Kindertagespflege offenlegt und diese angehen möchte. Mit den Lösungen sind wir, wie gesagt, nicht ganz einverstanden. Aber darüber werden wir im Ausschuss noch diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
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