Mittwoch, 29. April 2015
Top 12. Photovoltaik ermöglichen – Inanspruchnahme der Kulturlandschaft vermeiden
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8295
Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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(Beifall von den PIRATEN und Reiner Priggen [GRÜNE])
Schade, dass man den vielen warmen Wind, den die CDU produziert, nicht direkt in nutzbare Energie umwandeln kann! Das wäre dann vielleicht sogar grundlastfähig bei der Penetranz, mit der das passiert.
(Heiterkeit)
Natürlich haben wir ein Flächenproblem. Der Flächenverbrauch ist nach wie vor zu hoch. Besonders geht landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Das spielt aber sonst für die CDU bei Projekten wie newPark zum Beispiel gar keine Rolle, vom rheinischen Braunkohlerevier ganz zu schweigen. Oder sollte zwischen 12 Uhr und Mittag hier ein Umdenken eingesetzt haben? Natürlich ist es sinnvoll, Flächenrecycling oder Mehrfachnutzung von Flächen zu betreiben und dem auch eine Priorität zu geben. Wir fordern das ja schon lange. Auch unsere Forderung, dass es keine Konkurrenz zwischen Tank und Teller geben darf, lässt sich zwanglos auf Fotovoltaik übertragen, auch wenn es dabei nicht um Biokraftstoffe geht. Nachhaltigkeit muss auch bei der Nutzung Erneuerbarer gelten.
Wie sieht es denn aber nebenbei mit dem Flächenverbrauch für landwirtschaftliche Mono-kulturen aus, die der Futterproduktion für Intensivtierhaltung dienen? Leider ist Frau Schulze Föcking jetzt nicht anwesend. Die hätte das vielleicht beantworten können.
Nun sollen aber laut Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie landwirtschaftliche Flächen in Regionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen, den sogenannten benachteiligten Gebieten, genutzt werden können. Da stelle ich mir Gebiete mit ohnehin wenig Ackerfläche vor, sogar Gebiete, die auch jetzt schon nur extensiv genutzt werden können. Dort lässt sich sogar eine Doppelnutzung durchführen, zum Beispiel Solarpaneele auf Stelzen. Solche Projekte gibt es schon. Unter diesen wird dann Weidewirtschaft betrieben. Ich bezweifle, dass großflächig intensiv genutzte Ackerflächen in Solarfarmen umgewandelt werden sollen. Das möchten wir natürlich auch nicht.
Fotovoltaikanlagen können durchaus eine Bereicherung der Landschaft durch eine höhere Biodiversität werden, weil zwischen den einzelnen Reihen Platz benötigt wird, um einer Abschattung einzelner Modulreihen bei niedrigem Sonnenstand entgegenzuwirken. Die Unterkonstruktionen versiegeln dabei weniger als 0,05 % der Fläche. 0,05 % von 2.400 ha bundesweit gegen 17.800 ha total im Rheinland alleine! Das merken Sie selbst, ja?
(Beifall von den PIRATEN)
0,25 ha wären das anteilig geschätzt auf NRW. Herr Höne beklagte ja den Flächenfraß, der nicht zu unterschätzen sei, aber die Fotovoltaik hat hier den kleinsten Anteil, wenn Sie sie mit 0,25 ha in NRW anteilig rechnen können. Das verschlägt nichts.
Bereits 2005, vor zehn Jahren, haben NABU und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft einen Kriterienkatalog für die naturverträgliche Errichtung von Freiflächenanlagen veröffentlicht. Die hier formulierten ökologischen Kriterien gehen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus. Diese Selbstverpflichtung sollte von Projektierern und Betreibern bei der Standortwahl und dem Betrieb von ebenerdig errichteten solaren Großanlagen berücksichtigt werden. Das kann man sinnvoll in einen solchen Antrag schreiben.
Die Forderung nach „keinen Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen“ können wir in dieser Absolutheit nicht mittragen. Doppelnutzung auf extensiven Flächen sollte ja wohl möglich sein statt eines „unverhältnismäßigen Eingriffs in Eigentumsrechte, der massiv die Investitionssicherheit unseres Energiestandortes angreift“, um Ihren Antrag von heute Vormittag noch einmal zu zitieren.
Insofern stellen sich für mich bei diesem Antrag noch Fragen, die wir hoffentlich im Ausschuss klären können. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
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