Donnerstag, 19. März 2015
Top 14. Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene verantwortungsvoll ausgestalten – Kostendeckungsangebot und freiwillige Vorprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren normieren
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/7157
Unser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Frank Herrmann
Frank Herrmann (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Viel ist schon gesagt worden. Viele Argumente sprechen gegen den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Beantragung und Prüfung von Bürgerbegehren in den Kommunen neu zu gestalten. Deswegen möchte ich mich auf die Nennung von zwei Punkten beschränken.
Erstens. Die höhere Bürokratisierung. Ein Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller eines Bürgerbegehrens möglicherweise neben einem ähnlichen Instrumentarium der Verwaltung stellt sicher keine Entschlackung der Bürokratie dar. Auch lässt sich die Hoffnung, dass die Verwaltung daraufhin ihre eigene Kostenschätzung leichter erstellen könne, nur schwer anbringen. Die Erstellung wird zwar durch das vorherige Handeln auf diesem Feld möglicherweise in Bezug auf die Datenbeschaffung vereinfacht, eine Überprüfung der Datenlage muss aber nichtsdestotrotz erfolgen.
Die Prüfung wird sich dadurch also eher noch verlängern: sowohl im Vorhinein als auch im Nachhinein. Denn es wird vermehrt Fälle geben, in denen sich schon trefflich über die Datenlage selbst streiten lässt, gerade wenn unterschiedliche Daten vorliegen, die dann erst einmal in Bezug zueinander zu setzen sind, bevor sich eine halbwegs griffige Einschätzung abgeben lässt.
Zweitens. Die freiwillige Vorprüfung der Zuverlässigkeit. Herr Abruszat hat es gerade schon erwähnt: Den Punkt hatten wir bereits vor knapp zwei Jahren diskutiert. Damals gab es vonseiten der CDU wenig Input zum Thema. Genauso verhält es sich jetzt in Ihrem eigenen Antrag. Wie eine solche Vorabprüfung ausgestaltet sein soll, beschreiben Sie nicht.
Im Rahmen der Anhörung haben die Sachverständigen von Mehr Demokratie e. V. schon deutlich gemacht, dass im Antrag fälschlicherweise der Hauptausschuss und nicht der Stadtrat selbst als zuständiges Organ angesprochen ist. Dem würden wir uns anschließen. Denn für die Belange der gesamten Kommune würden wir lieber den Stadtrat entscheiden lassen.
Es gäbe noch weitere Punkte zu thematisieren, aber schon bisher drängt sich der Eindruck auf, als sollten mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Bürgerbegehren in den Kommunen eher behindert denn gefördert werden.
Zu Ihrer Argumentation in Ihrer Rede, Herr Nettelstroth: Bürgerinnen und Bürger sind sehr wohl in der Lage, ihre eigenen Fragen bezüglich der Finanzierung eines Projekts zu stellen. Dies tun sie zum Beispiel an diversen Infoständen der Antragsteller zu Bürgerbegehren und in öffentlichen Bürgerforen. Es wäre wirklichkeitsfremd anzunehmen, dass bei einem Bürgerbegehren die Finanzierbarkeit nicht thematisiert würde.
Insofern ist der mündige Bürger willens und in der Lage, sich ein Gesamtbild des Vorhabens zu machen. Dazu braucht es keinen eigenen Kostendeckungsvorschlag.
Insgesamt empfehle ich deshalb, diesen Antrag abzulehnen, und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
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