Donnerstag, 19. März 2015
Top 10. Vorsorgen. Vermögen sichern. Betreuung regeln: Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes Betreuungswesen!
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/8130
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Frau Kollegin Scharrenbach, erst einmal vielen Dank für den Antrag. Wir hatten schon Gelegenheit, kurz vorher darüber zu sprechen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Antrag im umgekehrten Verfahren gelaufen wäre. Sie sprachen gerade an, dass eine Anhörung von Ihnen beantragt werden wird.
Der Antrag enthält viele besprechenswerte Aspekte, über die wir in der Tat insbesondere was die Selbstbestimmung angeht, aber auch, was die Fragen der finanziellen Unterfütterung der Betreuungsvereine und der anderen Betreuer angeht diskutieren müssen.
Die CDU stellt hier vielleicht auch bewusst plakative Forderungen auf, die das Betreuungswesen insgesamt verbessern sollen. Darüber wird und wurde diskutiert. Der Aktionsplan der Landesregierung wird sicherlich auch im Ausschuss mit thematisiert werden können, zumindest teilweise. Insgesamt enthält Ihr Antrag durchaus auch begrüßenswerte Ansätze. Von daher noch einmal mein Dank.
Die Frage der Bundesratsinitiative und der Diskussion auf Bundesebene, was die Vergütung, die Förderung der Betreuungsvereine, aber auch die Berufsbetreuer angeht, ist ein Thema, das nicht neu ist. Es wird schon seit vielen Jahren bespielt, beachtet, betrachtet. Richtige Regelungen, eine Reform des Betreuungswesens, auch des Betreuungsrechts sind sicherlich vonnöten.
Aus meiner vergangenen beruflichen Praxis muss ich sagen: Insgesamt gibt es noch viele andere Aspekte, die gar nicht in dem Antrag berücksichtigt sind gerade auf rechtlicher Ebene , die es noch zu bedenken gäbe, auch im Bereich der Findung qualifizierten Personals, so möchte ich es jetzt einmal nennen. Im Betreuungsrecht gibt es nicht ganz eindeutige Regelungen, wer denn überhaupt ausreichend qualifizierter Betreuer/Betreuerin sein kann. Auch da vermissen viele im Übrigen auch die Betreuungsvereine wesentliche Regelungen. Sie vermissen die Aktionen des Gesetzgebers, der irgendwo an einer Stelle egal ob auf Bundes- oder Landesebene; wahrscheinlich wird das aber nur auf Bundesebene geregelt werden können entsprechende Kriterien festlegt, wer denn hier überhaupt Betreuerin oder Betreuer werden soll, kann oder darf einmal abgesehen von der Aufsicht über das gesamte Betreuungswesen.
Sie sprechen in Ihrem Antrag an, dass die Initiative durchaus auch dahin gehen soll, die gesamte Zuständigkeit für das Betreuungswesen das vor allem in rechtlicher Hinsicht in einem Ministerium zu bündeln. Da bin ich schon jetzt bei Ihnen. Ob es das Sozialministerium sein muss, ist die Frage. Da bin ich etwas anderer Meinung. Ich habe eine ähnliche Meinung wie der Kollege Wedel. Ich meine eher, dass aufgrund der rechtlichen Gewichtung des Betreuungswesens das Justizministerium zuständig sein soll. Sie nehmen zum Beispiel auch im Hinblick auf die Internetplattform, die Sie fordern, durchaus an, dass das Justizministerium da führend sein soll. Von daher finde ich, dass dann auch das Betreuungswesen beim Justizministerium gut angesiedelt wäre.
Alles andere, was die Einbringung bzw. Überweisung in den Ausschuss angeht, kann hier aufgrund der Fülle der Aspekte, die Sie in Ihren Antrag hineingepackt haben, in der Kürze der Zeit der Debatte überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn in zweckentsprechender und vor allen Dingen auch seriöser Form abgearbeitet werden. Von daher freue auch ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Danke.
(Beifall von den PIRATEN)
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