Drs. 16/6589: Wann richtet NRW unabhängige, externe und zivile Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens ein?

Wann richtet NRW unabhängige, externe und zivile Beschwerde- und Ermittlungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens ein?

Kleine Anfrage 2609

Frank Herrmann

Drucksache 16/6589

20.08.2014

Antwort MIK Drucksache 16/6847 23.09.2014

Veröffentlicht unter Frank Herrmann, Kleine Anfragen

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