Dietmar Schulz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan 2014

Donnerstag 06. November 2014

 

Top 14. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6700
Abstimmungsempfehlung: Ausschussüberweisung
Dietmar Schulz MdL | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream! Gestern hatte ich gesagt: Mal sehen, was sich bis heute ergibt. Das Ei des Kolumbus steht nicht hier. Es hat sich also gegenüber gestern nichts Wesentliches verändert. Allerdings berichtet die Presse heute über eine außerordentlich schlechte Halbzeitbilanz der Landesregierung auch in haushalts- und finanzpolitischer Hinsicht. Das geht quer durch die gesamte Presselandschaft. Letztendlich wird das auch durch den uns vorliegenden und hier zur dritten Lesung anstehenden Nachtragshaushalt dokumentiert.

Es bleibt so, dass Löcher gestopft werden müssen und zwar unabhängig davon, dass die Steuereinnahmen höher prognostiziert worden sind, als sie letztendlich ausgefallen sind. Ein ganz wichtiger Punkt, den der Kollege Hahnen auch nicht erwähnt hatte, ist sicherlich auch die von Herrn Wedel gerade angesprochene Tatsache, dass sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen sich bei der Einbringung des Haushalts verkalkuliert hatten, nämlich um mindestens 700 Millionen €.

Ursprünglich waren nämlich 700 Millionen € in den Haushalt hineingeschrieben worden. Zu der ersten Lesung wurden die 700 Millionen € aber auf Kosten der Beamtinnen und Beamten wieder herausgestrichen. Und nicht nur das: Man hat entgegen einer anderen Situation, zum Beispiel im Einzelplan 04, auch keine Rückstellung eingeplant, also überhaupt nichts in diese Richtung unternommen. Man hat auch keine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingestellt.

Obwohl bei der Anhörung zur Veränderung des Beamtenbesoldungsgesetzes, die am 18. Juni letzten Jahres stattgefunden hat, nahezu alle Sachverständigen bis auf den Vertreter des Bundes der Steuerzahler gesagt hatten, das sei ein verfassungswidriges Gesetz, hat man einen Verfassungsbruch mit Ansage in Kauf genommen. Was wir nun hier im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt tun, ist ein Strafnachsitzen auf Kosten des Verfassungsrechts.

(Beifall von den PIRATEN)

Jetzt darf man nicht annehmen, die Beamten seien schuld, weil sie das erstritten haben. Es ist auch nicht die Opposition schuld, die mit CDU, FDP und einigen Piraten vor den Verfassungsgerichtshof gezogen ist. Nein, es war eben jener Verfassungsbruch mit Ansage, der letztendlich rein betragsmäßig wohlgemerkt: betragsmäßig dazu führt, dass wir jetzt über einen Nachtragshaushalt von 800 Millionen € reden müssen.

Klarheit und Wahrheit zum rechten Zeitpunkt in Anerkennung dessen, was das Verfassungsrecht nun einmal maximal nur herzugeben in der Lage ist, wäre in einer der letzten Stunden des letzten Jahres bis zur Verabschiedung des Haushalts 2014 das Gebot der Stunde gewesen.

Wenn Kollege Mostofizadeh davon spricht, dass der Stammhaushalt okay sei und Rot-Grün dem deswegen zustimmen könne, dann muss man vor dem Hintergrund dieser Analyse sagen: Der Stammhaushalt war wenigstens um 700 Millionen € nicht okay.

Es bleibt also dabei: Das Ei des Kolumbus steht hier nicht. Es hat sich gegenüber gestern nichts verändert. Gestern hatte ich meiner Fraktion empfohlen, den Nachtragshaushalt abzulehnen. An dieser Empfehlung hat sich nichts geändert. Die Piraten werden den Nachtragshaushalt dementsprechend ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN Vereinzelt Beifall von der CDU)

 

 

Veröffentlicht unter Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzausschuss (A07), Reden

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