Mittwoch, 1. Oktober 2014
Top 10. Schulen für Kranke grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern öffnen
Antrag der Fraktion der CDU
direkte Abstimmung
Michele Marsching zur Öffnung von Schulen für kranke Kinder aus anderen Bundesländern
Unsere Rednerin: Michele Marsching
Abstimmungsempfehlungen: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Michele Marsching
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. Für die Piratenfraktion spricht Frau Kollegin Pieper. Entschuldigung, Herr Marsching. Bei mir ist das nicht vermerkt.
(Michele Marsching [PIRATEN]: Okay, das macht nichts!)
Dann Herr Kollege Marsching.
Michele Marsching (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Schlimme Dinge waren in der letzten Zeit in der „Neuen Westfälischen“ zu lesen. Schlagzeilen wie „Keine Mittel für Schüler aus anderen Bundesländern“ und „Kranken Schülern in NRW droht Aussperrung“ sorgten für gepflegte Panik.
Was ist passiert? Der Landesrechnungshof hat moniert, dass nach der aktuellen Verwaltungspraxis der Stellenbedarf bei Schulen für Kranke teilweise alle Schülerinnen und Schüler auch aus anderen Bundesländern erfasst, die in NRW beschult werden. Das sei aber nicht richtig; denn so der Landesrechnungshof nach Nr. 2 des Runderlasses „Schule für Kranke Ermittlung der Schülerzahlen zur Berechnung von Lehrerstellen“ vom 20. Januar 2004 komme es darauf an, dass eine Schülerin oder ein Schüler in NRW schulpflichtig ist.
Schulpflichtig ist nach dem Schulgesetz eben nur, wer in NRW seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Ausbildungsstätte oder eine Arbeitsstätte hat. Aber der Aufenthalt in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen als Patient begründet eben keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Das ist die Ausgangssituation. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen. Entweder reitet man auf dieser Welle der Panik mit, schreit Zeter und Mordio und unterstellt der Landesregierung, sie wolle Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern in den Schulen für Kranke vom Unterricht ausschließen, oder man geht die Sache einfach etwas unaufgeregter und pragmatischer an und sucht nach Lösungsvorschlägen. Ein solcher deutet sich im Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen an. Schließlich kann man auch einfach den Erlass ändern.
Entkoppelt man nämlich die Berechnungsmethode von der Schulpflicht als solcher oder fügt beispielsweise einen Ausnahmepassus für eben solche Fälle wie Schulen für Kranke ein, dann sollte das Thema schnell vom Tisch sein. Hoffentlich möchte niemand hier im Haus auch nicht die Landesregierung Kinder, die an einer schweren Krankheit leiden und nur in speziellen Kliniken in Nordrhein-Westfalen behandelt werden können, zukünftig von der Beschulung an eben diesen Kliniken ausschließen.
Schulen für Kranke sind eine großartige Sache, und wenn es sie nicht gäbe, dann müsste man sie erfinden. Lassen Sie uns also bitte unaufgeregt einen Weg finden, um allen Kindern, die es mit ihrer Krankheit wirklich schon schwer genug haben, auch eine entsprechende Beschulung zu ermöglichen, und zwar egal, aus welchem Bundesland sie kommen. Und noch eine Bitte: Bitte lassen Sie uns nicht über irgendwelche Länderausgleichszahlungen für Schülerinnen und Schüler reden, die aus welchen Gründen auch immer in einem anderen Bundesland als ihrem Heimatbundesland beschult werden. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Abruszat hat die Landesregierung mitgeteilt, der bislang durch die KMK-Vereinbarung „Gastschulbeiträge für Berufsschüler“ vom 14./15. Mai 1964 geübte gegenseitige Verzicht auf Ausgleichszahlungen im Fall von Berufsschülern beruhe darauf, dass davon ausgegangen werden könne, dass sich die Pendlerzahlen regelmäßig ausgleichen.
Lassen Sie uns bitte davon ausgehen, dass das im Fall der Schulen für Kranke auch so ist, obwohl ich weiß, dass es bei den Schulen wahrscheinlich nicht ganz hinkommt, es sei denn, man nimmt zum Beispiel große Kurorte hinzu. Lassen Sie uns bitte kein großes Bürokratiemonster erschaffen, das höchstwahrscheinlich alle Einnahmen sofort wieder auffressen würde. Und lassen Sie uns auch nicht vergessen, dass wir gerade bei den Schulen für Kranke über insgesamt wirklich niedrige Fallzahlen reden. Diese Fallzahlen rechtfertigen den bürokratischen Aufwand nicht im Mindesten. Grundsätzlich verstehen wir natürlich den Wunsch der CDU, aus der Opposition heraus fehlerhaftes Regierungsverhalten zu kritisieren und Fehler wie diesen aufzuzeigen. Dafür gibt es sicherlich auch viele passende Anlässe. Die aktuelle Situation betreffend Schulen für Kranke ist dies jedoch offensichtlich nicht. Das hätte sich auch mit einer Nachfrage oder einem Bericht im Ausschuss klären lassen. Daher lehnen wir den Antrag der CDU ab und werden dem Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN und Sigrid Beer [GRÜNE])
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Löhrmann.
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