Strafanzeige wegen Volksverhetzung

Ich habe eine E-Mail von Bernhard W. T. erhalten – die Weiterleitung eines Offenen Briefes an Evelyn Hecht-Galinski, deutsche Publizistin und Gründerin der deutschen Abteilung der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“.

In 840 Wörtern beschimpft Bernhard W. T. Frau Hecht-Galinski persönlich und jüdische Mitmenschen allgemein auf das Übelste. Dazu kommen drei Anhänge voller pathologischem Judenhass. Der gute Anstand verbietet es mir, auch nur auszugsweise auf den Inhalt dieser E-Mail näher einzugehen oder ihn ihr sogar zu zitieren. Für mich steht fest: Antisemitismus hat keinen Platz in meinem Umfeld. Die Verbreitung derartigen braunen Gedankenguts muss mit allen Mitteln verhindert werden. Keinen Fußbreit!

Die Kriminalpolizei Düsseldorf hat inzwischen den Eingang meiner Strafanzeige wegen Volksverhetzung bestätigt.

Hanns-Jörg Rohwedder MdL

Veröffentlicht unter Hanns-Jörg Rohwedder, Persönliche Blogposts
4 Kommentar auf “Strafanzeige wegen Volksverhetzung
  1. sag ich nicht sagt:

    Eine kurze Erläuterung, welche Funktion Bernhard W. T. inne hat wäre noch ganz schön gewesen.

    • Hanns-Jörg Rohwedder sagt:

      Der Herr hat keine mir bekannte Funktion. Er ist aber der Polizei bereits bekannt als Verfasser etlicher derartiger Mails an alle möglichen Personen und auch von Äußerungen im Internet, man teilte mir gerade mit, dass ein Sammelverfahren gegen ihn läuft.

  2. Rike sagt:

    Von dem Herrn habe ich auch eine Mail mit ähnlichem Inhalt bekommen. Bei welcher Staatsanwaltschaft muss ich mich melden, wenn ich mich der Sammelklage anschließen möchte? Düsseldorf? Oder besser bei meiner vor Ort hier in Baden-Württemberg?

    • Hanns-Jörg Rohwedder sagt:

      Hej Rike,

      ich hatte online bei der Polizei Düsseldorf Strafanzeige erstattet. Die haben das an die hiesige Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Dafür habe ich ein Aktenzeichen.

      Gleichzeitig teilte man mir mit, dass „die Polizei beim Deutschen Bundestag gegen T. ein zentrales Sammelverfahren eingeleitet hat, da er bereits mehrfach als „Vielschreiber“ von strafrechtlich relevanten Emails bundesweit in Erscheinung getreten ist.“

      Dazu habe ich kein Aktenzeichen.

      Du kannst die Anzeige bei dir vor Ort stellen, die leiten das dann weiter. Am Besten gibst du in der Anzeige gleich einen Hinweis auf das Sammelverfahren.

      Oder du wendest dich direkt an Berlin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

*