Im Zuge der Diskussionen über die Nutzung von Laptops (so richtig mit Lüftern und mechanischen Tastaturen) im Plenum des Landtags NRW hat sich Michele Marsching heute Morgen nach §31 GO LTNRW zu Wort gemeldet und folgende Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgegeben:
Vielen Dank Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause,
in der gestrigen Sitzung des Landtags haben die Kollegen Schmalenbach, Sommer, Wegner und ich eine Rüge für die Benutzung unserer Laptops und Tablets im Plenum erhalten. Ich möchte kurz die Gelegenheit ergreifen, den versammelten Abgeordneten hiermit mitzuteilen, dass die Kollegen und ich davon ausgehen, dass es sich dabei um einen Ordnungsruf nach §36 (3) GO LTNRW gehandelt hat und wir nach §38 GO LTNRW gestern unmittelbar nach Sitzungsende Einspruch gegen diese Ordnungsrufe eingelegt haben.
Die Benutzung unserer Laptops und Tablets auch während der Plenarsitzungen ist für unsere parlamentarische Arbeit erforderlich und unverzichtbar und wird letztlich durch das Recht des freien Mandats nach Art. 30 Absatz 2 der Landesverfassung NRW geschützt.
Durch die Benutzung unserer Laptops und Tablets in der gestrigen Sitzung sind weder die parlamentarische Ordnung noch die Würde des Parlaments verletzt worden. Dies wäre jedoch eine Voraussetzung für den Ordnungsruf nach §36 (3) GO LTNRW gewesen. Die Geräte funktionieren so leise, dass durch deren Betrieb und Benutzung keine Störungen verursacht werden – so hat sich bis vor ein paar Sitzungen und auch akut niemand über eine Störung beschwert, im Gegensatz zu dem Lautstärkepegel, der hier in vielen Debatten herrscht… und wie die Geräte die Würde eines Parlaments verletzen sollen erschließt sich mir einfach nicht.
Hilfsweise zweifeln meine Fraktion und ich zudem die Gültigkeit der immer wieder genannten Vereinbarung aus der 15. WP zur Nutzung von mobilen Computern im Plenum an. Beschlüsse des Ältestenrats unterliegen wie sonstige Vereinbarungen zur GO dem Grundsatz der Diskontinuität. In der 16. WP sind dazu keine auffrischenden Beschlüsse des Ältestenrates getroffen worden, wohl auch, weil derzeit an einer neuen Vereinbarung gearbeitet wird. Also gibt es keine Einschränkungen für die Nutzung mobiler Computer.
In Absprache und mit voller Unterstützung meiner Fraktion werde ich auch weiterhin meinen Laptop – oder jedes andere mir genehme und die Arbeit der anderen Abgeordneten nicht störende Arbeitsgerät – im Plenum benutzen und möchte daran erinnern, was Ziel dieses Landtages ist: Wort und Widerwort auf gut informierter Grundlage. In der heutigen Zeit gehört dazu der Zugriff auf alle Informationen des weltweiten Netzes und alle Kommunikationskanäle auch während der Plenarsitzungen. Dies garantiert eine hohe Qualität der getroffenen Aussagen und stärkt das freie Mandat des Abgeordneten.
In diesem Sinne wünsche ich ihnen allen einen arbeitsreichen und spannenden Plenartag. Vielen Dank.
Wir brauchen euch! NRW braucht euch! Ihr macht einen tollen Job! Grüße ein Niedersachse 🙂