Der Verfassungsschutz NRW hat mehr Personen in der landeseigenen Amtsdatei erfasst, als die Ruhrgebietsstadt Duisburg Einwohner hat. Das ergab meine Anfrage zum Umfang von Sammlungen personenbezogener Daten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes.
Auch wenn der Innenminister in der Antwort versucht, das Ergebnis der Anfrage kleinzureden: Es gibt anscheinend 530.000 Verfassungsfeinde, die der Verfassungsschutz NRW meint speichern zu müssen. Die Skandale der letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass vielfach unbescholtene Bürger, Kritiker, Parlamentarier und Journalisten in diesen Dateien landen. Das Missbrauchspotential solch großer Datensammlungen ist hoch, und es muss akribisch kontrolliert werden, ob die Speicherung der einzelnen Person überhaupt gerechtfertigt ist. Zweifelhafte Speicherfälle müssten dann sofort gelöscht werden und eine Bewertung des Vorgangs der fälschlichen Speicherung erfolgen. Leider wissen die derzeit gespeicherten 530.000 Menschen aber gar nicht, dass der Verfassungsschutz zahlreiche Details ihres Lebens speichert. Hier kann zurzeit nur eine Auskunftseinholung Klarheit schaffen, da es keine Informationspflicht zur Benachrichtigung über eine Speicherung gibt.
Noch unübersichtlicher sind die Speicherungen in mehr als hundert Datensammlungen der nordrhein-westfälischen Landespolizei. Selbst der Innenminister kann keine Angaben darüber machen, wie viele Menschen aus NRW eigentlich in den Datenbergen der nordrhein-westfälischen Polizei gespeichert sind. Der Umfang muss so gigantisch sein, dass meine zweite Anfrage Umfang von Sammlungen personenbezogener Daten der nordrhein-westfälischen Landespolizei nicht beantwortet werden konnte.
Die Antworten des Ministeriums sind für unsere parlamentarische Arbeit nicht zufriedenstellend, daher werden wir auf anderem Wege versuchen, Aufklärung darüber zu erhalten, in welchem Umfang und für welche Zwecke Daten nordrhein-westfälischer Bürger gespeichert und genutzt werden. Für den Bürger bleibt im Moment nur die Möglichkeit, selbst eine Auskunft bei den einzelnen Behörden darüber einzuholen, welche Daten über Sie gespeichert wurden.
Die Auskunft über gespeicherte Daten beim Verfassungsschutz beantragen zu können klingt zunächst positiv. Wie wahrscheinlich ist es aber, dass dies nicht schlichtweg abgewiesen wird?
Hallo Danny, das Auskunftsrecht ist gesetzlich festgeschrieben (§14 VSG). Ob die Antwort wirklich korrekt ist, lässt sich allerdings verständlicherweise schlecht überprüfen. In Niedersachsen gab es im letzten Jahr einen Fall, bei dem einer Journalistin die Auskunft erteilt wurde, dass über sie nichts gespeichert ist. Tatsächlich hatte der VS aber Daten zu ihrer Person gespeichert und erst nach der Anfrage gelöscht. Das ist durch eine Routineprüfung entdeckt worden und bei der dann begonnenen Prüfung aller Daten wurden über 20% fehlerhafte Speicherungen festgestellt. Wir haben dies zum Anlass genommen, auch für die Dateien des NRW Verfassungsschutzes eine solche Prüfung zu fordern. Denn auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Verfassungsschutz nach Recht und Gesetz arbeitet, sind Fehler nicht auszuschließen. Unser Antrag wurde jedoch im letzten Plenum abgelehnt, Kommentar: „In NRW ist schon alles in Ordnung“. Wir hoffen dann mal, das es auch so ist.