Weil sie Laptops im Plenarsaal benutzt haben, haben Michele Marsching, Torsten Sommer, Olaf Wegner und Kai Schmalenbach Rügen durch Frau Landtagspräsidentin Carina Gödecke ausgesprochen bekommen. Hiergegen haben sie noch gestern Abend schriftlich Einspruch erhoben.
Hier der Wortlaut des schriftlichen Einspruchs:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
gegen Ihren gegen mich gerichteten Ordnungsruf (Rüge) in der Sitzung des Landtags am 26.03. 2014 wegen der Benutzung meines Laptops erhebe ich hiermit Einspruch gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Landtags NRW.
Die Benutzung meines Laptops auch während der Plenarsitzungen ist für meine parlamentarische Arbeit erforderlich und unverzichtbar und wird letztlich durch das Recht des freien Mandats (Art. 30 Absatz 2 Verfassung NRW) geschützt.
Die Benutzung meines Laptops in der o.g. Sitzung hat weder die parlamentarische Ordnung noch die Würde des Parlaments verletzt. Mein Laptop funktioniert so leise, dass weder durch dessen Betrieb noch durch dessen Benutzung Störungen verursacht werden. Dementsprechend hat es in der o.g. Sitzung tatsächlich auch keine Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen über die Benutzung meines Laptops gegeben.
Der Beschluss des Ältestenrats der 15. Wahlperiode des Landtags NRW vom 11.05.2011 über die Nutzung mobiler Computer in Plenarsitzungen bzw. die Beschränkung auf die Benutzung von Tablet-PCs (vgl. Ihr Schreiben an die Mitglieder des Landtags vom 14.02.2014) ist für die 16. Wahlperiode nicht verbindlich. Beschlüsse des Ältestenrats unterliegen wie sonstige Vereinbarungen zur Geschäftsordnung dem Grundsatz der Diskontinuität. Eine Beschlussfassung des Ältestenrats der 16. Wahlperiode des Landtags NRW über die Nutzung von Laptops ist mir aber nicht bekannt.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Michele Marsching
Torsten Sommer
Olaf Wegner
Kai Schmalenbach
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