Mittwoch, 29. Januar 2014
Top 13. Gesetz zur Entpolitisierung der Polizei
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Dirk Schatz
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Piratenfraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Schatz.
Dirk Schatz (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte zunächst einmal klarstellen, da es auch in der Debatte im Ausschuss teilweise falsch dargestellt wurde, dass es bei diesem Antrag mit keinem Wort darum geht, das Institut des politischen Beamten als solches abzuschaffen oder zu kritisieren. Das Institut ist grundsätzlich sinnvoll. Es geht ausschließlich und ganz konkret darum, die Polizeipräsidenten aus dieser Regelung herauszunehmen und das völlig zu Recht.Allerdings erstaunt mich in dieser Debatte ein bisschen die CDU. Ich hatte es in meiner vorherigen Rede schon erwähnt und kann mir diese Spitze auch jetzt nicht verkneifen, weil es einfach zu lustig ist. Sie reden hier ganz klar für diesen Antrag und sagen, dass die Polizeipräsidenten frei von politischer Einflussnahme sein sollen. Das ist gut, und damit liegen wir grundsätzlich auf derselben Linie; das hatte ich auch schon im Innenausschuss gesagt. Gleichzeitig beantragen Sie aber für die kommende Innenausschusssitzung einen Beratungspunkt, in dem Sie dem Innenminister quasi dazu auffordern, Herrn Wimber, den Münsteraner Polizeipräsidenten, den Mund zu verbieten, weil seine Meinung in Bezug auf Drogenpolitik Ihrer politischen Meinung nach nicht tragbar sei. Das nenne ich schizophren.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Allerdings bin ich sehr gespannt wir liegen inhaltlich trotzdem auf derselben Linie , wie sich Herr Minister Jäger verhalten wird und ob es nicht doch noch eine Notwendigkeit gibt, diesen Gesetzentwurf dann doch noch umzusetzen.
Frau Schäffer, die Polizei handelt nach Recht und Gesetz; das hat auch niemand jemals bestritten. Aber innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens gibt es fast immer einen breiten Ermessensspielraum, und es ist ein Unterschied, ob ich mich innerhalb dieses Rahmens frei bewegen kann oder ob ich exakt der Regierungslinie folgen muss, in dem Wissen, dass ich von heute auf morgen meinen Job verlieren kann, wenn ich es nicht tue. Aber ich möchte zum Antrag und zum Ergebnis der Anhörung zu diesem Antrag zurückkommen und mich an Tatsachen orientieren. Wir haben fünf Sachverständige in der Anhörung befragt, und von diesen fünf war genau ein einziger gegen diesen Gesetzentwurf, wobei er die meiste Zeit damit verbrachte, das Institut des politischen Beamten als Ganzes zu verteidigen, obwohl das gar nicht Bestandteil des Antrages war.
Wir hatten einen Sachverständigen, der ganz deutlich davon sprach, dass die jetzige Regelung verfassungsrechtlich bedenklich sei und die Polizeipräsidenten eben nicht zu dem engen Kreis derjenigen Beamten gehörten, die vom Bundesverfassungsgericht für das Amt des politischen Beamten gefordert würden. Daher würde ich es sogar fast begrüßen, wenn ein Betroffener gegen diese Regelung klagen würde. Zu guter Letzt hatten wir noch die Vertreter der drei Polizeigewerkschaften. Die GdP positioniert sich ganz eindeutig in ihrer Stellungnahme. Ich zitiere aus dem Anhörungsprotokoll:
„Soweit der Gesetzentwurf also das Ziel verfolgt, eine Situation herzustellen, in der sich Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte des höheren Dienstes auf das Amt eines Polizeipräsidenten bewerben können, wird diese Forderung von der GdP in vollem Umfang unterstützt. Allein die Schaffung dieser Möglichkeit wäre ein bitter notwendiges Signal der Wertschätzung an den höheren Polizeivollzugsdienst.
Derzeit lautet das Signal noch: Wir trauen dir viel zu, aber für die Leitung einer Polizeibehörde bist du nicht geeignet.“ Das nenne ich ein klares Bekenntnis zu diesem Antrag. Die Stellungnahme der DPolG geht im Grunde in dieselbe Richtung, wenn sie sagt ich zitiere :
„Hierbei sollte die Besetzung dieser Spitzenfunktion zunächst durch geeignete Austschreibungs- und Auswahlverfahren mit klaren Anforderungsprofilen transparent gestaltet werden.“ Schließlich haben wir noch den BDK, der den Antrag betreffend eine sehr neutrale Haltung einnimmt:
„Ansonsten gibt es viele Gründe, die sowohl für die Beibehaltung des Status quo als auch für den Inhalt des Gesetzesantrags der FDP-Fraktion sprechen. … Von daher wird die Politik entscheiden müssen, was sie will.“
Ich fasse das einmal zusammen: Wir haben genau eine einzige Meinung, die sich gegen den Antrag ausspricht und dabei nicht einmal den richtigen Schwerpunkt in ihrer Begründung setzt. Wir haben weiterhin eine neutrale Meinung und drei Stellungnahmen, die sich eindeutig für diesen Antrag aussprechen. Wie sich jetzt SPD und Grüne vor diesem Hintergrund hier hinstellen und behaupten können, die Sachverständigen hätten sich klar gegen diesen Antrag ausgesprochen, ist mir völlig unbegreiflich. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN Ralf Witzel [FDP]: Das sind Wahrnehmungsverzerrungen!)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.
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