Mittwoch, 27. November 2013
TOP 2. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/4399
2. Lesung
unmittelbar anschließend
3. Lesung
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehnung (dies folgt aus der Ablehung der Gesetzesänderung im Bereich Beamtenbesoldung / von uns in 2. Lesung abgelehnt)
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und am Stream! Zu dem Nachtragshaushalt ist vor allen Dingen im Hinblick auf den Verstärkungsansatz für Personalausgaben im Bereich der Beamtenbesoldung von den Kollegen Optendrenk und Witzel schon das einzig Richtige gesagt worden. Den Änderungsanträgen, die hierzu heute vorliegen, schließe ich mich persönlich an bzw.stelle diese mit.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ein Noch-Pirat und ein Ex-Pirat!)
– Nun, Herr Mostofizadeh, das ist so.
Ich darf einmal auf den Kollegen Zimkeit eingehen, der kritisierte, dass wir uns als Antragsteller und in der zurückliegenden kritisierenden Zeit in den Haushaltsberatungen als Verfassungsrichter aufgespielt hätten.
Ich gehe mal auf die andere Seite des Tisches. Dann muss ich Ihnen sagen: Sie haben sich bezüglich des von Ihnen hier verabschiedeten Gesetzes ebenfalls als Verfassungsrichter aufgespielt, indem Sie nämlich gesagt haben, es sei verfassungsgemäß. Dann sollten wir die Sache einfach einmal sportlich nehmen. Schauen wir mal, was der Verfassungsgerichtshof zum Normenkontrollantrag in materieller Hinsicht sagt!
Was den Nachtragshaushalt angeht, wird hier gerühmt, dass 525 Millionen € Mehrausgaben gemacht werden können, und insbesondere auch, dass rund 37 Millionen € Neuverschuldung nicht stattfindet.
Wenn ich mir den Katalog des Nachtragshaushaltes anschaue, ist es natürlich in der Tat Ergebnis einer Gegenrechnung von Mehrausgaben und Minderausgaben, die letztendlich glücklicherweise dann zu dem Ergebnis führen, dass 37 Millionen € Neuverschuldung nicht entstehen müssen. Allerdings muss man auch berücksichtigen, dass in der Zukunft erhebliche Mindereinnahmen entstehen werden. Ich denke nur an die Sache mit dem Zementkartell. Das ist zumindest mit 210 Millionen € Mehreinnahmen ein Punkt, der in Bezug auf solche Kartellverfahren in der Zukunft wegfallen wird.
Ganz besonders möchte ich aber betonen, dass eine Änderung im Haushaltsgesetz im Rahmen des Nachtragshaushaltes hier noch nicht angesprochen worden ist, die letztendlich elementar dazu führt, dass die Piratenfraktion diesen Nachtragshaushalt ablehnen wird.
Und zwar: Wir schreiben heute den 27. November 2013. Das Jahr ist fast vorbei. Drei Tage vor Beginn des Monats Dezember fällt der Landesregierung plötzlich ein, dass man noch einmal das bekannte Dezemberfieber auslösen könnte, und zwar durch eine Änderung von § 9 des Haushaltsgesetzes. Diese Änderung schafft jeglichen Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten durch die Bildung von Ausgaberesten schlechterdings ab.
Die Bildung von Ausgaberesten hatte bis 2011 die Funktion, das sogenannte Dezemberfieber zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Es sollte verhindert werden, dass kurz vor Ende des Haushaltsjahres noch so viel Geld ausgegeben wird, dass der Haushaltsansatz möglichst vollständig ausgenutzt wird, und zwar weitgehend unabhängig von der jeweiligen Wirtschaftlichkeit der dort getroffenen Ausgaben. Die Bildung von Ausgaberesten bedeutet, dass erlaubt wird, die Differenz zwischen tatsächlichen Ausgaben und Ausgabenansatz oder zumindest einen Teil davon ins nächste Jahr zu übertragen.
Die Landesregierung bzw. die beschließende Mehrheit im Landtag hat im ursprünglichen Haushaltsgesetzestext für das Haushaltsjahr 2013 zwar diese Möglichkeit theoretisch belassen; allerdings gab es eine absolute Obergrenze für den Gesamthaushalt, die auf null abgesenkt wurde. Sie ist nachzusehen im Einzelplan 20.
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz wird nun eine Änderung im Gesetzestext vorgeschlagen, die die Obergrenze für solche Übertragungen gänzlich aufhebt. Ich kann nur vermuten, dass es ein Versehen im ursprünglichen Haushaltsplan 2013 war, den entsprechenden Titel komplett auf Null zu setzen, was offenbar aus hilfloser Sparwut oder gar Not resultierte.
Nun könnte man meinen: Alles ist gut; durch die Änderung des Gesetzestextes im Nachtragshaushaltsgesetz ist die Bildung von Ausgaberesten ohne absolute Obergrenze möglich, und so sind Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten weiterhin vorhanden. Das ist jedoch nicht der Fall. Deshalb lehnen wir den Nachtragshaushalt ab. – Danke schön.
(Beifall von den PIRATEN)
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