Plenarrede: Monika Pieper zu Inklusionsgesetz

Mittwoch, 16. Oktober 2013

 

TOP 2.  Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Drucksache 16/4167

Änderungsantrag der Fraktion derSPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4217

Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4222

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/4223 (Neudruck)

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4218

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP

Drucksache 16/4220

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/4224

2. Lesung

Unsere Rednerin: Monika Pieper
Unsere Abstimmungsempfehlung: Ablehung
Änderungsantrag Piraten: Zustimmung
Entschließungsantrag Piraten: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Monika Pieper:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Römer sagte gerade, dies sei ein guter Tag für NRW. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, für mich ist es kein guter Tag. Dieses Gesetz – der Prozess der Inklusion – war für mich der wichtigste Grund, mich überhaupt um ein Landtagsmandat zu bewerben, in der Hoffnung, da konstruktiv, sachlich und fachlich Verbesserungen herbeizuführen. Ich stelle heute fest, sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis sind weder gut noch zufriedenstellend.

Ich möchte zunächst etwas zum Verfahren sagen. Ich hätte mir eine lebhafte Debatte im Ausschuss gewünscht. Dort hätte ich die gestern eingereichten Anträge von Rot und Grün sehr gerne diskutiert. Eine sachliche und fachliche Debatte hat dort so gut wie gar nicht stattgefunden. Wenn ich auch dafür Verständnis habe, dass der Änderungsantrag so spät eingereicht wurde, kann mir keiner erzählen, all die Punkte des Entschließungsantrags hätten erst letzte Woche entwickelt werden können. Es gab nach der Anhörung keine neuen inhaltlichen Fakten. Das hätte längst vorliegen können.

Wie Sie mit den Stellungnahmen aus der Anhörung umgegangen sind, finde ich ebenfalls nicht in Ordnung. Sie haben die Stellungnahmen als uneinheitlich bezeichnet. – Das stimmt wohl. Aber wenn die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen deutliche Kritik an dem Gesetz übt, ist dies ein sehr guter Grund, sich mit dieser Kritik auseinanderzusetzen und entsprechende Schlüsse zu ziehen.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Ich war wirklich gespannt, ob da noch etwas kommt und, wenn ja, was. Beim Lesen des Entschließungsantrags wusste ich dann überhaupt nicht, wie ich damit umgehen sollte. Ich hatte gehofft, es kämen wirklich fachliche Änderungen am Gesetzentwurf. Was kam? – Eine Liste „Wünsch dir was“. Die Ansätze finde ich zum großen Teil gut und richtig; aber es fehlt mal wieder die Verbindlichkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Forderungen an die Landesregierung sind eine Selbstverständlichkeit. Ansonsten belassen Sie es bei Formulierungen wie etwa: Der Landesregierung wird empfohlen zu prüfen; die Landesregierung wird gebeten; der Landtag begrüßt. Wir brauchen konkrete Zielvorgaben und klar abgesteckte Rahmenbedingungen und keine guten Wünsche für den Transformationsprozess.

Wir sind die Einzigen, die deutlich Stellung bezogen und konkrete Vorschläge gemacht haben, sowohl fachlich wie auch zu einer möglichen Finanzierung, und das frühzeitig genug, um eine Diskussion darüber zu ermöglichen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich nenne die Vorschläge gerne noch einmal: den Ausschluss des Antrags eines AO-SF-Verfahrens seitens der Schule in den ersten zwei Jahren – also in der Schuleingangsphase –, das aus dem Gesetzentwurf herausnehmen; die Lernorte für zeitweilige intensive sonderpädagogische Förderung fest im Gesetz verankern; die Möglichkeit der Schließung von Förderschulen, die die Mindestgröße erreichen, aus dem Gesetzentwurf herausnehmen; die Schulleitungsämter für Sonderpädagogen auch an Gymnasien öffnen.

Zu dem letzten Punkt hatten wir in der letzten Ausschusssitzung eine kurze Diskussion, liebe Sigrid Beer. Sie erklärten, dieser Bereich sei längst geregelt. Ich möchte an dieser Stelle gerne Frau Ministerin Löhrmann fragen, wie sie dies einschätzt, denn in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf ist nichts davon zu finden; das Gymnasium bleibt dort außen vor.

Zusätzlich haben wir die Forderung, die Gebärdensprache als Unterrichtsfach in den Ausbildungsgang des Förderschwerpunkts Hören und Kommunikation verpflichtend einzubinden, in unseren Katalog aufgenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die verbesserte gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen.

Vielen bereitet die Frage Sorge, ob das gemeinsame Lernen unter geeigneten Rahmenbedingungen stattfindet. Werden sonderpädagogische Fachkräfte verfügbar sein, wenn sie gebraucht werden? Werden Doppelbesetzungen und vertretbare Klassengrößen möglich sein? Werden die notwendigen Investitionen getätigt?

Mit dem Ausbau des gemeinsamen Lernens müssen flächendeckend sonderpädagogische Fachkräfte an die Schulen gebracht werden. Das Bestreben, AO-SF-Verfahren zu vermeiden und Ressourcen für den Förderbedarf aus Stellenbudgets zu generieren, macht das deutlich. Es ist derzeit kaum zu kalkulieren, ob und in welchem Zeitraum die flächendeckende Versorgung an den Grundschulen erreicht werden kann.

Der Ausbau des gemeinsamen Lernens mit angemessener Ausstattung macht sicherlich Investitionen der Schulträger notwendig. Ob die Kosten ursächlich durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verursacht werden, halten wir für nachrangig. Die finanzielle Lage der Kommunen im Land ist sehr unterschiedlich. Es muss verhindert werden, dass hieraus Inklusion nach Kassenlage entsteht, wie Herr Kaiser es auch schon ausgeführt hat.

Es ist anzuerkennen, dass man sich jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt hat, die Entstehung von Kosten zu untersuchen, um diese dann gegebenenfalls zu übernehmen. Das nutzt den finanziell schwachen Kommunen aktuell nur leider gar nichts, da sie das Geld für die notwendigen Investitionen gerade jetzt brauchen. Deshalb wollen wir, dass das Land jetzt die Schulträger bei den Investitionen unterstützt. Dazu soll ein Landesprogramm eingerichtet werden, und dafür muss schon im Haushalt 2014 das entsprechende Geld eingeplant werden.

Um es noch einmal mit aller Deutlichkeit zu sagen: Wir sind für Inklusion in der Gesellschaft und für die inklusive Schule. Doch wir teilen die Sorgen, die viele Betroffene bei den vorgeschlagenen Regelungen haben. Deren Forderungen haben wir in unserem Änderungsantrag aufgegriffen und Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzentwurfs gemacht.

Außerdem sehen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein Gelingen der Inklusion immer noch nicht erfüllt. Aus unserer Sicht haben Sie hierfür noch keine geeigneten Vorkehrungen getroffen. Viele Regelungen stehen noch aus, deren Inhalte wir entweder nicht kennen oder die in unseren Augen unzureichend sind, um die großen Herausforderungen zu bewältigen. Auch hierzu haben wir Vorschläge gemacht und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel gefordert.

Ich bedaure es persönlich sehr – vor allem für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, Eltern und Lehrer –, dass deren Anregungen kaum aufgegriffen wurden und keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben. Ich bedaure es auch, dass die Betroffenen nun von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, auf eine Reise mit ungewissem Ausgang geschickt werden.

Ich bedaure es sehr – das meine ich ganz ehrlich; denn das hatte ich so nicht erwartet –, dass ich heute meiner Fraktion empfehlen muss, diesen Gesetzentwurf zu dem für die nächste Zeit wichtigsten Projekt in NRW abzulehnen. Das hätte ich mir anders gewünscht. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Veröffentlicht unter Monika Pieper, Reden, Schule und Weiterbildung (A15)

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