Neues Körperschaftsrecht für Religionsgemeinschaften in Sicht

Mit den Stimmen aller Fraktion will der nordrhein-westfälische Landtag das Körperschaftsstatusrecht ändern. Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piraten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

Mit dem Körperschaftsstatusrecht werden die Voraussetzungen festgelegt, die Glaubens- und Religionsgemeinschaften erfüllen müssen, um den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen zu bekommen. Dieser Status gewährt ihnen einige öffentlich-rechtliche Befugnisse, die dem Staat vorbehalten sind: Dazu zählt beispielsweise das Recht zum Steuereinzug bei den Mitgliedern oder das Begründen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Zudem sind Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte in öffentlichen Gremien möglich und der Staat kann stellvertretend die Kirchensteuer einziehen.

Um überhaupt Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden, müssen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bestimmte Kriterien erfüllen: Sie müssen das Grundgesetz achten und beispielsweise durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Das Kriterium der Rechtstreue als Voraussetzung für die Verleihung der Körperschaftsrechte wird gesetzlich verankert.

Mit dem Gesetz werden zum einen die Entwicklungen der jüngeren Rechtsprechung aufgegriffen, die ein Fehlen klarer Kriterien offenbart haben. Ferner steigt infolge einer zunehmenden religiösen Vielfalt von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Interesse an einer Verleihung der Körperschaftsrechte in NRW. Mit dem Körperschaftsstatusgesetz soll nun für beide Seiten, Land sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Rechtssicherheit geschaffen. Die Körperschaftsrechte sollen in Nordrhein-Westfalen künftig einheitlich per Rechtsverordnung verliehen werden.

Mit dem Gesetzentwurf nimmt das Land eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein. Dass sich alle Fraktionen auf die gemeinsame Einbringung dieses Gesetzentwurfes verständigt haben, zeugt von einem überfraktionellen Bewusstsein für die Problematik und für die sachorientierte Zusammenarbeit in solchen Fragen. Aufgrund der überfraktionellen Einbringung des Gesetzentwurfes wurde in der heutigen Sitzung des Plenums auf eine Debatte verzichtet. Die weitere Beratung erfolgt ausführlich in den Ausschüssen des Landtags.

Von den Regelungen des Gesetzes grundsätzlich ausgenommen werden alle Religionsgemeinschaften, die ihre Körperschaftsrechte bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (1919) verliehen bekommen haben. Dies betrifft die großen christlichen Kirchen.

Die Rechte der jüdischen Kultusgemeinden regelt dann ebenfalls das neue Körperschaftsstatusgesetz. Mit Inkrafttreten des  Gesetzes tritt zugleich das Gesetz über die jüdischen Kultusgemeinden von 1951 außer Kraft. Die von den jüdischen Kultusgemeinden im Rahmen des außerkrafttretenden Gesetzes erworbenen Rechte werden dabei jedoch nicht berührt.

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Gemeinsame Pressemeldung der NRW-Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten

Veröffentlicht unter Homepage, Pressemitteilungen
3 Kommentar auf “Neues Körperschaftsrecht für Religionsgemeinschaften in Sicht
  1. Kirchenkritiker sagt:

    Diese gemeinsame Presseerklärung zeigt, dass die PIRATEN feige einknicken, wenn es um eine strikte Trennung von Staat und Kirche geht. Peinlich, Peinlich! Und dann wird auch noch behauptet, dass die Kirchen das Grundgesetz achten müssen. So eine scheiß Propaganda! Als größter Arbeitgeber verweigern die Kirchen Arbeitnehmerrechte und entlassen Mensche, die sich nicht den klerikalen und reaktionären Moralvorstellungen unterwerfen wollen. als Belohnung zahlt dann das Land NRW die Gehälter der Bischhöfe! Aber für die Piraten alles kein Problem…gut, dass diese Partei ihren Zenit überschritten hat!

    • Das ist falsch. Wir begrüßen die Einbringung eines Gesetzentwurfes, an dem wir dann unsere Kritik äußern können. Bitte auf die Berichterstattung der nächsten Wochen und Monate zu dem Thema achten und die Abstimmung im Landtag am Ende. Wir knicken vor niemandem ein, wir initiieren nur den Entwurf mit. In dieser Form wird er unsere Fraktion MIT SICHERHEIT nicht verlassen.

    • Die rechte der großen Kirchen sind von dem Gesetz gar nicht berührt – und können es auch nicht. Dazu müsste man völkerrechtliche und Staatsverträge kündigen.
      Die Frage ist nur wie mit neuen, zusätzlichen Regliogionsgemeinschaften verfahren wird.

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