09.10.2013
Antrag SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PIRATEN
Neufassung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen
Wesentliche Änderungen der Geschäftsordnung:
„§ 35 Kurzinterventionen“, Möglichkeit einer Kurzintervention im Anschluss an einen Redebeitrag eines Mitglieds des Landtags oder eines Mitglieds der Landesregierung, die Kurzintervention sowie die Reaktion darauf dürfen 90 Sekunden nicht überschreiten und werden nicht auf die Redezeiten angerechnet;
„§46 Feststellung der Abstimmungsergebnisse“, Regelungen zur Verkündung der Abstimmungsergebnisse durch die amtierende Präsidentin/den amtierenden Präsidenten;
„§ 62 Weitere Gremien“, Möglichkeit des Landtags zur Einsetzung von Gremien auf Empfehlung des Ältestenrats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, Pflicht zur Vorlage eines jährlichen Berichts der Gremien über ihre Tätigkeiten an die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten;
„§ 77 Einzelberatung und Einzelabstimmung in der zweiten Lesung“, Bestimmung, dass bei Ablehnung von wesentlichen Teilen einer Gesetzesvorlage jede weitere Beratung und Abstimmung unterbleibt, Festlegung, dass in den Fällen, in denen dritte Lesungen vorgeschrieben sind, keine Schlussabstimmung nach der zweiten Lesung erfolgen darf;
Änderung von Anlagen; Inkrafttreten am 1. November 2013
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