Wunschkonzert der Sparkassen muss beendet werden

Jede vierte NRW-Sparkasse veröffentlicht noch immer nicht vollständig die Höhe der Bezüge der Vorstände und Verwaltungsratsmitglieder. Acht davon weigern sich beharrlich. Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat heute einen Antrag eingereicht, der die Veröffentlichung verpflichtend regelt.

Dietmar Schulz, Haushaltspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Leider hat die rot-grüne Mehrheit im vergangenen Juli unsere Gesetzesänderung mehrheitlich abgelehnt. Wäre sie verabschiedet worden, hätte Finanzminister Walter-Borjahns heute diese Probleme nicht. Wir lassen nicht locker: wir reichen einen geänderten, hoffentlich mehrheitsfähigen Gesetzesentwurf ein, um endlich transparente Fakten im Sparkassen-Land NRW zu schaffen.

Die Geheimniskrämerei in öffentlichen Unternehmen muss ein Ende haben. Wir fordern einmal mehr, dass im Gesetz verankert wird, dass die Sparkassen zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter verpflichtet werden – und zwar verfassungskonform im Internet.“

Nachdem das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, dass die Sparkassen nicht per Landesgesetz gezwungen werden können, die Vorstandsbezüge in den Jahresberichten zu veröffentlichen, sieht der Piraten-Antrag vor, die notwendige Transparenz mit einer barrierefreien Veröffentlichung im Internet herzustellen.

 

Der Eilantrag im Download

Der Gesetzesentwurf im Download

 

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